Ölverbrauch

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pani78
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Ölverbrauch

Beitrag von pani78 »

Hallo zusammen,hab heute nach erst 150km gefahrenen Kilometern meinen Ölstand kontrolliert,und siehe da,der Messstab zeigte mir Minimun an,also füllte ich 0,2l rein so das ich auf max.gekommen bin.
Vermute aber das er schon vom Werk aus wenig drin hatte.
Wie hoch ist denn bei euch der Ölverbrauch so?
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo pani78,

Vermutlich wird es bei Deinem Roller so, wie von Dir vermutet sein, wenig Öl ab Werk. Meine Erfahrungen mit Kymcoviertaktern bezüglich des Motorölverbrauchs sind folgende: Agility 125 über eine Fahrstrecke von 11175 km zwischen den Ölwechseln nur 1x (bei ca. 9000 km) 50 ml nachgefüllt. Bei meinem Yager GT 200i mit aktuell 6700 km habe ich bisher kein Öl zwischendurch nachfüllen müssen.
Bei der Kontrolle des Motorölstandes sind übrigens einige Kleinigkeiten zu beachten: Möglichst bei warmen Motor durchführen, nachdem dieser 1-2 Minuten zuvor abgestellt worden ist. Peilstab herausdrehen, abwischen und zum Messen nur aufsetzen. Kontrolle des Motorölstandes empfiehlt sich bei den Rollern mit ihrem nur geringen Ölvorrat spätestens aller 500 km.

Gruß von Gevatter Obelix
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pani78
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Beitrag von pani78 »

danke für die tipps,genau so bin ich auch bei der messung auch vorgegangen,steht ja auch im betriebshandbuch,bloß gibt es da keine unterschiede ob der motor warm oder kalt ist(hab ich gestern ausprobiert)wichtig ist es nur das der roller auf gerader ebene steht.
apropo öl,bin am überlegen ob ich die erste inspektion beim händler machen soll,oder wie bisher selber wie bei meiner piaggio.
anscheinend sind bei der 500km service 2 stunden kalkuliert,das macht summa summarum inkl.material ca.170€ ,ein haufen geld,bin am überlegen ob ich die machen soll oder nicht.motoröl und getriebeöl ist ja kein problem zu wechseln.(steht ja auch in der betriebsanleitung drin)
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo pani78,

wenn Du die 500er-Inspektion nicht beim Händler machen läßt, ist natürlich die 2-jährige Gewährleistung futsch. Und im Fall der Fälle kann das auch mal schnell teuerer, als 170.-€ werden. Steht ja in der Bedienungsanleitung im Wartungsplan drin, dass nicht nur die Öle gewechselt werden. Ganz wichtig ist die Ventilspieleinstellung.
Wenn Du die entsprechenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Werkzeug hast, kannst Du dann nach Ablauf der GW alles selbst machen.
Gibt da ja auch die Wartungsanleitung vom Meister.
Gruß von Gevatter Obelix
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pani78
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Beitrag von pani78 »

ja weiß ich,ist halt wegen der garantie und die ventileinstellung,alles andere ist auch eigentlich relativ leicht zu machen.
aber mit der garantie ist es halt auch so eine sache,was ist eigentlich wenn ich die inspektion nicht mache und mir der anlasser oder der auspuff kaputt geht?
bei motorschaden ist mir schon klar das der händler dann sagen kann,es lag an der nicht gemachten inspektion.....
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo pani78,

das würdest Du aus Deiner Tasche zahlen müssen, warst ja nicht bei der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektion.

Gruß von Gevatter Obelix
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pani78
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Beitrag von pani78 »

hab da mal was gefunden...

Urteil: »Gewährleistung gilt auch ohne Inspektion«
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 5 U 1518/06 – Urteil vom 08.03.2007

Versäumte Wartungen oder Inspektionen kosten einen Autofahrer bei einem technischen Mangel am Fahrzeug nicht ohne weiteres seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler. Das geht aus einem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Eine Ausnahme gelte allenfalls, so das OLG, wenn der Fahrzeughändler nachweisen könne, dass der technische Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Koblenz auf und gab der Anfechtungsklage eines Autokäufers statt. Der Mann hatte einen Neuwagen gekauft, bei dem sich nach etwa 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu beheben beziehungsweise das Fahrzeug zurückzunehmen, da der Kläger die regelmäßig vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen hatte. Anders als das Landgericht sah das OLG darin keinen ausreichenden Grund, die Rückabwicklung des Vertrages zu versagen. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass das Verhalten des Klägers den technischen Defekt nicht begünstigt habe. Da der Fahrzeughändler eine Nachbesserung endgültig abgelehnt hatte, dürfe der Kläger den Wagen nun zurückgeben.
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