Nochmal Nummernschild
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Hallo !!
Ich habe Ende Oktober meinen 125ccm Roller abgemeldet .Am 6.11.2013 habe ich dann meinen Xcting r300i angemeldet. Da ich die gleiche Buchstaben-/Zahlenkombination wiederhaben wollte hat man mir die Plaketten auf das alte Schild geklebt. Format 240x130 mm.
War dies ein Versehen oder ist dies Erlaubt?
Was wird die Rennleitung sagen oder spätestens der TÜV?
Ich habe Ende Oktober meinen 125ccm Roller abgemeldet .Am 6.11.2013 habe ich dann meinen Xcting r300i angemeldet. Da ich die gleiche Buchstaben-/Zahlenkombination wiederhaben wollte hat man mir die Plaketten auf das alte Schild geklebt. Format 240x130 mm.
War dies ein Versehen oder ist dies Erlaubt?
Was wird die Rennleitung sagen oder spätestens der TÜV?
Kennzeichen und Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte Urkunde.
Wenn Deine Aktion nicht genau so genehmigt war (üblicherweise klebt die Zulassungsbehörde oder TÜVler die Plakette, aber nie der Privatmann) hast Du Urkundenfälschung begangen.
Die nächste (gründliche) Kontrolle wäre die letzte.
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"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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- gevatterobelix
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Hallo janosch,
wenn Dir das alte Kennzeichen für Deinen neuen Roller von der Kfz.-Zulassungsbehörde zugeteilt und in Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen worden ist, gibt es bezüglich Urkundenfälschung keine Probleme. Hast ja geschrieben, dass die Plakette seitens der Zulassungsstelle aufgeklebt worden ist. Ich finde es einerseits außergewöhnlich bürgerfreundlich, dass man Dir die alte Buchstaben-Zahlenkombination auf Deinen Wunsch hin gleich wieder zugeteilt hat. Andererseits haben Motorradkennzeichen üblicherweise eine Größe von H x B von 20 x 18-22 cm (neue Ausführung ab 01.04.2011) bzw. 20 x 20-28 cm (alte Ausführung, sog. "Kuchenblech"). Da Du einen Roller fährst, wird bei einer Vorbeifahrt am Streifenwagen nicht unbedingt auffallen, dass Du trotz 300 ccm nur mit einem Kennzeichen im Leichtkraftradformat von H x B 13 x 24 cm herumfährst. Im Falle einer Kontrolle bzw. auch bei der Hauptuntersuchung kannst Du aber durchaus mit einer Beanstandung rechnen. In diesem Fall könntest Du dich aber auf fehlerhaftes Handeln der Zulassungsstelle berufen.
Gruß von Gevatter Obelix
wenn Dir das alte Kennzeichen für Deinen neuen Roller von der Kfz.-Zulassungsbehörde zugeteilt und in Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen worden ist, gibt es bezüglich Urkundenfälschung keine Probleme. Hast ja geschrieben, dass die Plakette seitens der Zulassungsstelle aufgeklebt worden ist. Ich finde es einerseits außergewöhnlich bürgerfreundlich, dass man Dir die alte Buchstaben-Zahlenkombination auf Deinen Wunsch hin gleich wieder zugeteilt hat. Andererseits haben Motorradkennzeichen üblicherweise eine Größe von H x B von 20 x 18-22 cm (neue Ausführung ab 01.04.2011) bzw. 20 x 20-28 cm (alte Ausführung, sog. "Kuchenblech"). Da Du einen Roller fährst, wird bei einer Vorbeifahrt am Streifenwagen nicht unbedingt auffallen, dass Du trotz 300 ccm nur mit einem Kennzeichen im Leichtkraftradformat von H x B 13 x 24 cm herumfährst. Im Falle einer Kontrolle bzw. auch bei der Hauptuntersuchung kannst Du aber durchaus mit einer Beanstandung rechnen. In diesem Fall könntest Du dich aber auf fehlerhaftes Handeln der Zulassungsstelle berufen.
Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
- Frank67
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Die Übernahme der alten Buchstaben- und Zahlenkombination für das Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel (altes Fzg abmelden, neues/anderes Fzg anmelden) wird auch bei uns (im Rahmen von "Wunschkennzeichen") ermöglicht.
Ich glaube, es gab auch eine Frist, in der man nach Fahrzeugabmeldung das selbe Kennzeichen wiederbekommen kann, wenn man das (alte oder ein anders) Fzg wieder anmeldet.
---
Dass die Zulassungsstelle die Plaketten auf ein KZ mit falscher Größe geklebt hat, ist wohl eher ein Versehen gewesen.
Da würde ich bezüglich der KZ-Größen für den 300-er noch einmal bei der Zulassungsstelle nachfragen und das Problem schildern.
Ich denke, dass du dir zwar ein neues KZ prägen lassen musst, aber dann die Plaketten anstandslos und vermutlich auch kostenfrei neu geklebt bekommst. (war ja nicht dein Verschulden; die alten Plaketten werden dann vom "alten Blech" entfernt bzw. du musst das alte Blech dalassen)
Ich glaube, es gab auch eine Frist, in der man nach Fahrzeugabmeldung das selbe Kennzeichen wiederbekommen kann, wenn man das (alte oder ein anders) Fzg wieder anmeldet.
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Dass die Zulassungsstelle die Plaketten auf ein KZ mit falscher Größe geklebt hat, ist wohl eher ein Versehen gewesen.
Da würde ich bezüglich der KZ-Größen für den 300-er noch einmal bei der Zulassungsstelle nachfragen und das Problem schildern.
Ich denke, dass du dir zwar ein neues KZ prägen lassen musst, aber dann die Plaketten anstandslos und vermutlich auch kostenfrei neu geklebt bekommst. (war ja nicht dein Verschulden; die alten Plaketten werden dann vom "alten Blech" entfernt bzw. du musst das alte Blech dalassen)
Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
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- Peter-Bochum
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18 x 22 zulässig.
Bei der Zulassung von Motorrädern und Rollern ist seit 2013 auch das Schild in der Größe 18 * 20 cm zulässig. Dieses war früher für LKRäder reserviert. Sogenannte 80er Regelung. Da es dieser Regelung nicht mehr gibt, wird das Kennzeichen auf Wunsch für alle KRäder ausgegeben. Bedingung sind max. 4Zeichen pro Reihe. Diese werden mit den kleinen Buchstaben der 80er geprägt.
Ihr glaubt nicht, wie viele Harleys in Bochum dieses Jahr umgestellt haben. Habe dieses im Juli 2013 LIVE erlebt.
http://www.motorradonline.de/recht-und- ... ner/363548
Peter
Ihr glaubt nicht, wie viele Harleys in Bochum dieses Jahr umgestellt haben. Habe dieses im Juli 2013 LIVE erlebt.
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Peter
Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!
....oder Steine.
Hauptsache du triffst!
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- Peter-Bochum
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Doppelpost
Zuletzt geändert von Peter-Bochum am 15.11.2013, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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- Ulrich
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Das "Theater" mit der Kennzeichengröße mal wieder...
Was wurden schon "endlose Diskussionen" auf der Zul.-Stelle geführt...
Was haben US-Car Besitzer schon Schikanen erlitten auf´m Amt, weil eben nichts anderes dran passen will...
Unterdessen standen haufenweise "Gölfe", "Schkoddas", "Obbels" und aisiatischer Schrott auf dem "Mitarbeiter-Parkplatz" mit den kleinen Kennzeichen...
Da wundert nichts mehr
den Ulrich
(dem das Kennzeichen seines 2-Rads ziemlich "Wurst" ist)
Was wurden schon "endlose Diskussionen" auf der Zul.-Stelle geführt...
Was haben US-Car Besitzer schon Schikanen erlitten auf´m Amt, weil eben nichts anderes dran passen will...
Unterdessen standen haufenweise "Gölfe", "Schkoddas", "Obbels" und aisiatischer Schrott auf dem "Mitarbeiter-Parkplatz" mit den kleinen Kennzeichen...
Da wundert nichts mehr
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(dem das Kennzeichen seines 2-Rads ziemlich "Wurst" ist)
2003er GD125, 2015er Xciting 400
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Carpe noctem...
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So was kommt halt raus wen man aus jeder Schei.. eine Wissenschaft macht, sorry liebe Verwaltungswissenschaftler..
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170050.htm
Den gleichen Müll gibt's sogar für Versicherungskennzeichen.
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170050.htm
Den gleichen Müll gibt's sogar für Versicherungskennzeichen.
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- Crashtest-Dummy
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