Legales Rollertuning für 50 ccm
Verfasst: 15.02.2012, 13:50
Hallo,
hier einfach mal eine Anregung für Alle, die die entsprechende Fahrerlaubnis haben und, aus welchem Grund auch immer, trotzdem nur mit 50 ccm unterwegs sein wollen:
Bei den meisten Rollern erfolgt bekannterweise die Drosselung durch Begrenzung der Variomatik auf ein bestimmtes Übersetzungsverhältnis. Ist dieses erreicht, erfolgt Geschwindigkeitserhöhung nur noch über Motordrehzahlerhöhung. In der Praxis bedeutet das, dass der Motor bei höchstzulässiger Vmax von 45 km/h höher dreht, als er dies bei entdrosselter ("offener") Variomatik machen würde. Meist setzt dann noch eine zusätzliche Drossel in Form eines Drehzahlbegrenzers, der aber auch als Schutz des Motors vor zu hohen Drehzahlen dient, ein. Dem gleichen Zweck dient beim Zweitakter das Resonanzrohr am Auspuff ("Blindrohr"). Als Vergleich stelle man sich einfach vor, man würde mit dem Auto ständig im 3. Gang 100 km/h fahren. Bei den 50er Kymco-Rollern, egal ob Zwei- oder Viertakter erfolgt die Drosselung der Variomatik per Laufbuchse mit Drosselbund, die leicht gegen eine ohne Bund ausgetauscht werden kann. Das reicht dann auch schon für 60 km/h und senkt neben dem Drehzahlniveau und Kraftstoffverbrauch auch den Verschleiß des Motors. In den Bereich des Drehzahlbegrenzers, außer vielleicht bei starkem Gefälle, wird man mit dieser Konfiguiration nicht kommen. Für das Mitschwimmen im Stadtverkehr sollte das reichen. Aber, die Sache ist natürlich nicht gesetzeskonform (-> http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php und http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php )! Wenn die Führerscheinproblematik irrelevant ist besteht folgende Möglichkeit: Von einem Rollerhändler in Dresden ist mir bekannt, dass er für einen Kunden einen Peugeot Ludix legal entdrosselt hat: Entsprechend für die schweizer Führerscheinklasse A 1 ab 16 Jahre (->
http://www.velos-motos-keller.ch/fuehrerschein.htm
http://www.velos-motos-keller.ch/files_ ... eutsch.pdf ) werden dort 50er ungedrosselt angeboten, besorgte er die entsprechenden COC-Papiere (da sollte man hier nachfragen http://www.amsler-feuerthalen.ch/114/Kymco.html ) und hat den Roller umgerüstet. Mit diesen Papieren (Eintrag Vmax 68 km/h) erfolgte dann die Abnahme bei der DEKRA und dem Roller wurde ein Kennzeichen für Leichtkrafträder zugeteilt. Alles zusammen kostete das 160.-€. Bei diesem Zweitakter, so schilderte der Eigner in Scooter&Sport, ist der Kraftstoffverbrauch um knapp 1 l/100 km zurückgegangen.
Gruß von Gevatter Obelix
hier einfach mal eine Anregung für Alle, die die entsprechende Fahrerlaubnis haben und, aus welchem Grund auch immer, trotzdem nur mit 50 ccm unterwegs sein wollen:
Bei den meisten Rollern erfolgt bekannterweise die Drosselung durch Begrenzung der Variomatik auf ein bestimmtes Übersetzungsverhältnis. Ist dieses erreicht, erfolgt Geschwindigkeitserhöhung nur noch über Motordrehzahlerhöhung. In der Praxis bedeutet das, dass der Motor bei höchstzulässiger Vmax von 45 km/h höher dreht, als er dies bei entdrosselter ("offener") Variomatik machen würde. Meist setzt dann noch eine zusätzliche Drossel in Form eines Drehzahlbegrenzers, der aber auch als Schutz des Motors vor zu hohen Drehzahlen dient, ein. Dem gleichen Zweck dient beim Zweitakter das Resonanzrohr am Auspuff ("Blindrohr"). Als Vergleich stelle man sich einfach vor, man würde mit dem Auto ständig im 3. Gang 100 km/h fahren. Bei den 50er Kymco-Rollern, egal ob Zwei- oder Viertakter erfolgt die Drosselung der Variomatik per Laufbuchse mit Drosselbund, die leicht gegen eine ohne Bund ausgetauscht werden kann. Das reicht dann auch schon für 60 km/h und senkt neben dem Drehzahlniveau und Kraftstoffverbrauch auch den Verschleiß des Motors. In den Bereich des Drehzahlbegrenzers, außer vielleicht bei starkem Gefälle, wird man mit dieser Konfiguiration nicht kommen. Für das Mitschwimmen im Stadtverkehr sollte das reichen. Aber, die Sache ist natürlich nicht gesetzeskonform (-> http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php und http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php )! Wenn die Führerscheinproblematik irrelevant ist besteht folgende Möglichkeit: Von einem Rollerhändler in Dresden ist mir bekannt, dass er für einen Kunden einen Peugeot Ludix legal entdrosselt hat: Entsprechend für die schweizer Führerscheinklasse A 1 ab 16 Jahre (->
http://www.velos-motos-keller.ch/fuehrerschein.htm
http://www.velos-motos-keller.ch/files_ ... eutsch.pdf ) werden dort 50er ungedrosselt angeboten, besorgte er die entsprechenden COC-Papiere (da sollte man hier nachfragen http://www.amsler-feuerthalen.ch/114/Kymco.html ) und hat den Roller umgerüstet. Mit diesen Papieren (Eintrag Vmax 68 km/h) erfolgte dann die Abnahme bei der DEKRA und dem Roller wurde ein Kennzeichen für Leichtkrafträder zugeteilt. Alles zusammen kostete das 160.-€. Bei diesem Zweitakter, so schilderte der Eigner in Scooter&Sport, ist der Kraftstoffverbrauch um knapp 1 l/100 km zurückgegangen.
Gruß von Gevatter Obelix