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Tasche auf Rücksitz

Verfasst: 11.01.2012, 15:17
von wuerttemberger
Hey :)
Da ich mit meinem DT 125 auch gerne mal länger wegfahr hätt ich gern mal gewusst, ob es erlaubt ist, einfach eine x-beliebige Tasche mit nem Spanngurt auf dem Rücksitz zu befestigen, da das DT-Helmfach einfach für den ganzen Kram nicht mehr ausreicht (ja, sowas gibt es auch :wink: )

Danke schonmal im Vorraus :D

Verfasst: 11.01.2012, 15:32
von Daxthomas
Klar, wenn sie richtig befestigt ist und natürlich das Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Wer soll dann was sagen ??

Verfasst: 11.01.2012, 15:40
von brumm-brumm Bär
Bei ordendlicher Ladungssicherung sehe ich kein Problem
bedenke nur:

-Fahrzeugbreite nicht überschreiten(Spiegel)
-ordendlich sichern(Spanngurt,Gummistrippen)
-Die Fahrzeughöhe von 4 meter nicht überschreiten(gibt keine Begrenzung)

ansonsten Gute Fahrt

michael :wink:

Verfasst: 11.01.2012, 15:41
von Achmed the dead Terrorist
Die Frage von wuerttemberger ist durchaus berechtigt. Ich wurde mal (vor langen Jahren), als ich noch mit der Gummikuh unterwegs war (auf dem Weg zur ifma) von den Grünen aufgehalten und verwarnt, weil ich eine Ledertasche, auf dem Rücksitz festgegurtet, dabei hatte. Ich weiss jetzt nicht mehr gegen welchen Paragraphen ich da wohl verstossen habe, aber wie gesagt, ich wurde verwarnt.

--Achmed the dead...

Verfasst: 11.01.2012, 20:49
von SuperK
Achmed the dead Terrorist hat geschrieben:[...] weil ich eine Ledertasche, auf dem Rücksitz festgegurtet, dabei hatte[...]
§1513 (7) Tote Tiere dürfen nicht auf Motorrollern festgegurtet werden.


;)


Ich verweise mal auf den §22 der StVO. (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php). Hier wird eigentlich alles deutlich.

Verfasst: 11.01.2012, 22:29
von Achmed the dead Terrorist
...oh Mann, deswegen, die Tasche war aus Kamelleder! :D

--Achmed the dead...

Transporte

Verfasst: 12.01.2012, 06:08
von Rysbee
Naja, solange die Tasche nicht SO befestigt ist...


Bild


...dürfte das doch erlaubt sein, Gruß Tom :D

Verfasst: 12.01.2012, 08:06
von Daxthomas
Geht nicht, zu viel spitze Gegenstände die da rausragen.

Verfasst: 12.01.2012, 08:34
von Rysbee
Yapp :lol: und zu breit, der Länge nach sollte erlaubt sein, oder?

Verfasst: 12.01.2012, 14:05
von Daxthomas
Hinterher schleifen !! :D :shock: :shock: :D :D

Hehe

Verfasst: 12.01.2012, 15:22
von Rysbee
@ Daxthomas - Wobei wir wieder beim Anhänger wären :wink: Gruß Tom

Verfasst: 12.01.2012, 15:50
von Daxthomas
Hab ich auch schon dran gedacht.
Tröt kann gleich auch verschoben werden :shock:

Tröööööt...

Verfasst: 12.01.2012, 16:10
von Rysbee
@ Daxthomas - :lol: :lol: :lol: Also hear, über dich könnt ich mich
als verbrunsen... :D :D :D Gruß Tom :D

Verfasst: 12.01.2012, 23:10
von Ulrich
"...4 m Fahrzeughöhe nicht überschreiten..."

Mmmh...
Da könnte ich ja theoretisch locker 20 Werkzeugrollen samt "passendem Inhalt" auf den Roller schnallen...
Mitsamt meiner inzwischen mickerigen Figur dürfte dabei nicht mal das "zulGG" der Fuhre annähernd erreicht werden....
Wenn ich das auf "6 zu 14" verteile (JB zu Cola), wird´s bestimmt ´ne lustige Party...,

kichert
der Ulrich