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Kraftfahrzeugsteuer für Leichtkrafträder

Verfasst: 07.11.2011, 10:37
von Shadowman
An die 125er Fraktion,

ich habe nun, ein halbes Jahr nach Erstzulassung meines 125er DT, einen Bescheid für die Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer erhalten.
Logischer Weise umgehend einen schriftlichen Einspruch formuliert, aber irgendwie lies es mir keine Ruhe und ich habe nach dem WE mal beim Bearbeiter angerufen. Es war erstaunlich, die erste Einlassung des Beamten: "im Kratfahrzeug-Steuer-Gesetz (KratStG) gäbe es keine Leichtkräfträder".
Nach meinem Hinweis, dass der Gesetzgeber aber von Steuerbefreiung für Halter von Fahrzeugen spricht, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren befreit sind, meinte der Beamte: Gut, dann wird der Bescheid aufgehoben. Ich gebe es an meine Kollegin, die kennt das ja schon".

Jetzt die Frage an alle-Ein schlechter Mensch, der Schlechtes dabei denkt?

Also Vorsicht bei Steuerbescheiden für 125er hier im Raum B.

Verfasst: 07.11.2011, 11:11
von gevatterobelix
Hallo Shadowman,

für Leichtkrafträder wird keine Kraftfahrzeugsteuer erhoben, weil die Kosten des Verwaltungsaufwandes die Einnahmen übersteigen
http://motorrad.wikia.com/wiki/Kraftfahrzeugsteuer
Trotzdem hört und liest man immer wieder, das da Bescheide verschickt werden, weil mancher Sachbearbeiter eben nicht mit der Materie vertraut ist.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 07.11.2011, 11:14
von tomS
Falsch, gevatterobelix. Das müsstest Du als "Alter Hase" im Forum aber auch schon ein dutzend Mal richtig gelesen haben. :roll:
Und wieder einer meiner alten, aber ewig aktuellen Lieblingssprüche: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Shadowman hat es schon richtig gesagt: Die Steuerfreiheit ist Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html Satz 1 in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html (2) 1c

Verfasst: 07.11.2011, 11:23
von gevatterobelix
Hallo tomS,

natürlich ist das exakt, was Du da schreibst. Ich habe das vereinfacht geschrieben, um zu verdeutlichen, warum staatlicherseits auf die Einnahme verzichtet wird. Und es ist tatsächlich so, dass in meinem Bekanntenkreis Leichtkraftradfahrer Steuerbescheide zugeschickt bekommen haben.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 07.11.2011, 11:36
von tomS
gevatterobelix hat geschrieben:Ich habe das vereinfacht geschrieben, um zu verdeutlichen, warum staatlicherseits auf die Einnahme verzichtet wird.
Du weisst definitiv, was die Beweggründe für genau diese Gesetzesformulierung waren!?
Mach uns doch bitte verständlich, warum man für einen 300 PS Traktor keine Steuern zahlt, aber für eine alte schnelle (und deswegen als Kraftrad angemeldete) 50ccm Kreidler.

Verfasst: 07.11.2011, 13:04
von gevatterobelix
Hallo tomS,

nein, dass weis ich angesichts des komplexen Themas nicht. Mir fällt zu dem Thema ein, dass der Staat mit Steuern nicht nur die benötigten Mittel einnimmt, sondern auch gewünschte (z.B. durch Steuerbefreiungen, Subventionen z.B. für die Landwirtschaft) und ungewünschte Entwicklungen (z.B durch Tabaksteuer, Besteuerung von schädlichen Emissionen) beeinflusst.
Wenn Du es besser erklären kannst, bitte ich darum.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 07.11.2011, 13:37
von Shadowman
nochmals an alle, die irrig davon ausgehen, dass die fehlende Besteuerung von Leichtkrafträdern ein Zugeständnis der Verwaltungsbehörden sei. Diese Auffassung geistert im www. immer noch umher.
Das war bis anno 1997 auch richtig. 1997 wurde das KraftStG dahingehend novelliert.
Das heißt, die Seuerbefreiung von Leichtkrafträder und anderen zulassungsfreien Kraftfahrzeugen ist geltendes Recht.

Nachzulesen in den §§ 2 Nr. 10, 3 Abs. 2 Nr. 1c FZV i.v.m. § 3 Nr. 1 KraftStG.

Viel Spass für die Interessierten beim Nachlesen.

Verfasst: 07.11.2011, 14:00
von Frank67
Sorry, aber bei den Schleppern gilt leider keine allgemeine Steuerfreiheit! Diese Steuerfreiheit (grünes Schild) ist an bestimmte Auflagen gebunden! (reine LoF-Nutzung; reine Arbeitsmaschinen, wie z.B. Hächsler, Mähdrescher usw.) :wink:

Verfasst: 07.11.2011, 14:35
von Shadowman
Hallo Frank,

eigendlich wollten wir hier das für's Forum interessante Thema 125er beleuchten.

Nur soviel, landwirtschaftliche Schlepper sind keine selbstfahrenden Arbeitmaschinen und auch keine einachsigen Zugmaschinen, somit zulassungspflichtig. Es wird hier nicht jede Ausnahme von der Ausnahme betrachtet werden können. Das Steuergesetzt ermöglich hier, bezogen auf die Nutzung, eine Vereinfachung bwz. Befreiung.

Verfasst: 07.11.2011, 21:23
von Frank67
Moin Frank,

Ja, ich weiß, dass es um die 125-er geht, die auch nach meinem Kenntnisstand Steuerfrei sind und was die Beamten auch sicher in Durchführungsbestimmungen nachlesen können.
Ich kenne auch die Begründung so, dass der Verwaltungsakt teurer kommt, als die Steuereinnahme bei 'ner 125-er und es somit unrentabel ist und daher beschlossen wurde, die 125-er nicht zu versteuern.

Was die Schlepper angeht: Ich habe nicht geschrieben, dass sie von der Zulassung befreit währen! (grünes KZ ist nicht gleich zulassungsbefreit, sondern nur steuerbefreit)
Ich habe nur darauf verwiesen, dass Schlepper an bestimmte Auflagen gebunden sind, um von der Kfz-Steuer befreit werden zu können. Eine Sache davon ist die reine LoF-Nutzung. Es gibt natürlich noch weiter Auflagen, die zusätzlich zu LoF erfüllt sein müssen...

Gut, die AM waren ein schlechtes Beispiel für Steuerbefreiung, weil diese ja zulassungsbefreit sind... Scheiden somit als Beispiel aus.

Verfasst: 08.11.2011, 21:04
von Ulrich
Vereinfacht dargestellt sieht das also so aus:
Mann druckt die (anhand der freundlicherweise hinterlassenen links) Texte aus, nimmt dazu den Wisch vom FA, und besucht mit dem Haufen Papier die "Sehr geehrten Damen und Herren Finanzamt"...
Dort legt man nach freundlicher Begrüßung dem Amts-Leiter die "gesammelten Werke" auf den Tisch - begleitet von der Bitte, sich dieses mal zu Gemüte zu führen, und natürlich mit der bohrenden Frage:

"Sind Sie sicher, das Sachbearbeiter(in) "XY" die richtige Besetzung für diese Arbeit ist?"

Ich denke, das
a) das ärgerliche Thema ganz schnell vom Tisch ist, und
b) Sachbearbeiter(in) "XY" den Fehler bestimmt nicht nochmal macht, was einem Haufen 125er Fahrer(innen) dann auch Verdruß erspart....,

meint
der Ulrich