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zugelassenes LED-Tagfahrlicht für Zweiräder?

Verfasst: 17.06.2011, 13:04
von Frank67
Hallo Leute, ich habe mal eine bescheidene Frage...

Also ich vor einiger Zeit beim Biber in der Kfz-Zubehör-Abteilung gestöbert habe, da sind mir LED-Tagfahrleuchten für Motorräder aufgefallen...

Diese gab es einzeln in einem Blister und sie waren sogar R87-zertifiziert (Aufdruck auf der Lichtaustrittscheibe) und laut Aufdruck einzeln (mittig) verbaut werden und regulär für ein Motorrad/Roller sind. Eine Abnahme wäre nicht nötig. (Ich meine auf dem Aufdruck der Verpackung stand: "mit ABE")
Funktion: Tagfahrlicht mit Abdimmung auf Standlichthelligkeit, wenn Licht eingeschalten wird.

So, nun meine Frage:
Ich dachte bisher, dass Tagfahrleuchten (egal, ob einzeln oder paarweise) an Zweirädern nicht zulässig sind. Hat sich hier etwas an den Regelungen verändert?

Verfasst: 17.06.2011, 13:21
von gevatterobelix
Hallo Frank67,

da hat sich nichts geändert, nach wie vor gilt § 17 (2a) StVO Beleuchtung:
"Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren."

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 17.06.2011, 14:40
von Frank67
OK, also stimmt mein Kentnisstand noch... :roll:

Also handelt es sich hier um eine bewußte Irreführung der Kunden, indem diese einzelnen, "extrakleinen" DRL (5 LEDs) als spezielle Zweirad-DRL's deklariert werden...

Ob sie nun das richtige Zertifikat haben (R-87) oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr, weil DRL am Zweirad nach wie vor (noch) nicht zulässig ist.
(Wer weiß, vielleicht kommt das ja irgendwann mal...)

Verfasst: 17.06.2011, 14:43
von tomS
Doch, es ist zulässig.
Aber Krafträder müssen nunmal mit Abblendlicht fahren. :wink:
Und dann muß das Tagfahrlicht eben aus sein (gilt auch bei Pkw etc., darf nicht beides zusammen leuchten).
Also ist ein Kraftrad-Tagfahrlicht sinnlos, obwohl zulässig.

Verfasst: 17.06.2011, 16:49
von Frank67
Das war ja auch meine Überlegung: Was nützt DRL am Zweirad, wenn ich Abblendlicht fahren muß und das DRL dann auf Standlichthelligkeit gedimmt ist? Sinn macht dieses DRL nur, wenn ich es anstelle des Abblendlichtes nutzen darf.

Verfasst: 17.06.2011, 23:15
von Ulrich
Stimmt..., und damit haben wi wieder mal einen klassischen Fall, indem sich gewisse "Regelungen" gegenseitig "ausknocken"...ähnlich den Radar-Warnern: Der Verkauf, Erwerb und Besitz sind erlaubt. Man darf so ´Ding sogar im Auto mit führen - aber:
Der "bestimmungsgemäße" Betrieb ist eindeutig verboten!

So weit, so schlecht....

Wenn ich was Brauchbares gefunden habe, wird das an die Möhre geschraubt:
Seperat per Schalter zugeschaltet, egal, welches Licht sonst noch leuchtet...

Ohne Spaß: Selbst das Abblendlicht an ´nem modernen Roller/Motorrad erscheint an ´nem hellen Sommertag eher als "müde Funzel" - die grellen LEDs sind jedoch auch dann noch deutlich sichtbar...
Im Sinne der Sicherheit (gesehen werden) ist mir ziemlich egal, was ein Dorf-Sheriff dazu sagt...
Immerhin ist ja ein Bremslicht im Top-Case trotz aller Diskussionen ebenfalls zulässig: Mit meinem selbst-gebauten Exemplar hat mein Roller problemlos die TÜV-Hürde gemeistert,

grinst
der Ulrich

Verfasst: 17.06.2011, 23:54
von mopedfreak
Hi,

das könnte man als "ersatz" für das Abbelndlich benutzen. http://www.touratech.com/shops/001/prod ... 74e38e3e27
Wer sagt oder wo steht wie Hell das Abblendlich sein soll? von 15 Watt Bilux funzeln bis H4 gibt es alles.

Viele Grüße, Alex

Verfasst: 18.06.2011, 01:34
von Masterjack
Die Mindestanforderungen sind zumindest in irgend nem schlauen Gesetzteskommentar oder einer verstaubten Verordnung zu finden, gilt ja auch z.B. für die Bremsleistung, uralte Werte nie angepasst auch mit 2 90mm Trommelbremschen locker einzuhalten.

Vorschrift ist allerdings immer noch Abblendlicht (glaub seit 1991), Tagesfahrlicht alleine reicht nicht auch wen nes heller ist die Pollerei aber schelcht drauf ist und auf ihre Paragrafen besteht.

Hier hinkt der Gesetztgeber mal wieder weit hinter der Technik hinterher...

Verfasst: 18.06.2011, 10:16
von m0dy
Das wird auch noch so andauern. Vorher kommen die Obst und Gemüsesorten und vielleicht noch die Salamipizza, wie sie im Laden verkauft werden dürfen. Das ist ja wichtig :lol: :lol: :wink:

Ich glaube, dieses Gesetz werden sie noch nicht mal im Jahr 2020 geändert haben und wenn, dann war da ein Motorradfahrer mit im Parlament :wink:

Verfasst: 18.06.2011, 11:42
von Frank67
Tja, man müßte die Politiker dazu verdonnern, 14 Tage lang mit 'nem "Fuffi" zur "Arbeit" fahren zu müssen.

Spätestens am 2. "Arbeitstag" würden sie die ersten Gesetze betreffs Zweiräder ändern wollen...


Wurde seitens der Politiker nicht sogar zugegeben, dass man beim Auto mit DRL im Vergleich zum normalen Fahrlicht Kraftstoff einspart?

Das wäre die Begündung, die selbst bei allen anderen Fahrzeugen (so auch unsere Zweiräder) zutrifft!!!

Unsere Ölvorräte sind schließlich nur begrenzt nutzbar.

...aber wenn zu viel Kraftstoff eingespart wird, müssen die da oben anscheinend wieder andere Steuereinnahmequellen suchen...

Verfasst: 18.06.2011, 20:51
von SuperK
Es wurde noch gar nicht angesprochen, dass die zugelassenen TFLs sich an bestimmte Abstände halten müssen - 60cm. Dass schafft man mit keinem Zweirad.

Bild


Hier meine Variante und muss sagen, man hat sofort ein Sicherheitsplus. Ich werde in 4/5 Fällen besser erkannt. Ich denke mal in den 4 Fällen mindest 50% der Verdienst der LED-Tagfahrlichter. Besonders beim Spurwechsel in der Innenstadt oder bei typischen Rechts vor Links Situationen wird man deutlich besser wahrgenommen. Dazu muss ich sagen, dass ich nicht wie im Bild nur mit Standlicht und LED-Tagfahrlicht fahren, sondern grundsätzlich immer mit Abblendlicht + LED-Tagfahrlicht.

Das Gesetzt jedoch ist einfach zu langsam ...

Verfasst: 18.06.2011, 20:52
von Frank67
So Leute, ich habe eine konkrete Info gefunden.

Der Anbau von Tagfahrleuchten an Motorrädern ist in der EU seit dem 24.10.2009 nach ECE-R 53 neu festgelegt worden. Jedoch wird in der StVO die allgemeine Nutzung von DRL nicht geregelt.
(Qelle: http://www.motorvision.de/artikel/motor ... ,3385.html)


Es gibt eine Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes Niedersachsen vom 12.05.2010, die besagt, dass Motorräder der Kategorie L3 mit DRL ausgerüstet sein/werden dürfen.

§ 17 Abs. 2a StVO soll noch dieses Jahr bei der geplanten StVO-Novelle entsprechend geändert werden.
(Quelle: http://www.banditforum.de/wbb3/index.ph ... ost1394935 => das Zitat)


Tja, die Motorräder (L3) dürfen also mit DRL fahren...
Aber die in die L1 gehörenden Mopeds sind mal wieder gekniffen! Warum sollen nicht auch wir besser gesehen werden dürfen?

Verfasst: 19.06.2011, 00:15
von Bandit112
Hallo SuperK,

die Beleuchtung an deinem Roller sieht sehr gut aus.
Das schafft schon etwas Sicherheit.
Klasse gemacht.

Gruß

Bandit112

Verfasst: 19.06.2011, 01:17
von Ulrich
@SuperK:
Sehr schön, entspricht so ziemlich meiner Vorstellung...
Seperat schaltbar? Bezugsquelle?

@Frank67:
...und genau deshalb ist mir "shice"-egal, was ein drittklassiger Sheriff (also ein uninformierter Unifomierter) auf einem viertklassigen Feldweg (also einer BAB..) davon hält...

Im Sinne der Sicherheit ist "Aufrüsten" angesagt (Punkt!)...,

ist überzeugt,

der Ulrich

Verfasst: 19.06.2011, 13:21
von Frank67
Ulrich, das ist auch meine Überlegung...
Warum sollen wir 50-er-Fahrer uns diskreminieren lassen?
Auch wir wollen rechtzeitig erkannt werden, um unsere Knochen zu schonen. (die 50-er werden so schon oft genug falsch eingeschätzt)

Diese Diskreminierung der 50-er-Fahrer wäre eigentlich ein Grund für eine Petition...

Wie seht Ihr (die ebenfalls einen 50ccm fahren) die Sache?

Wer wäre für DRL auch am 50ccm-Zweirädern?

Würdet ihr bei einer eventuellen Petition mitmachen?

Verfasst: 19.06.2011, 14:58
von gevatterobelix
Da würde ich mich auch, als nicht davon Betroffener, beteiligen. Bei der Gelegenheit könnte man auch für die Abschaffung der unsinnigen 45 km/h-Regelung eintreten.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 19.06.2011, 15:19
von Frank67
Ich denke, dass es besser wäre, beide Sachverhalte voneinander zu trennen - also zwei separate Petitionen aufzusetzen.
Alleine der Text wegen der 45 km/h würde selbst in einer Kurzform mit den gelisteten Fakten mindestens 1,5 A4-Seite bedeuten. :wink:

Wegen der 45-er Sache haben wir ja schon öfters diskutiert...


Aber jetzt geht es hier ja erst einmal um die DRL...

Außerdem hat ja auch jedes EU-Mitgliedsland das Recht auch eigene Gesetze zu beschließen.

So könnte die Bundesregierung also für ihr Hoheitsgebiet Deutschland die verwendung von DRL anstelle nur für L3-Zweirädern auch für alle Zweiräder allgemein zulassen (also L3 und L1)...

Nur man muß denen da oben mal die Augen mit einer Petition öffnen und kann nur hoffen, dass auch genug Leute die Petition unterzeichnen würden...

Verfasst: 19.06.2011, 15:21
von mopedfreak
Hi,

petition gerne, aber ob´s was bringt? Aber gerne beteilige ich mich auch daran, kein Ding.
Was wäre das Strafmaß für zusätzliche Tagfahrlichter am Zweirad? Hätte die Polizei da keinen bemessungsspielraum, z.B. einfache mündliche verwarnung, etc...? Ich gefährde doch niemanden mit dem zusätzlichen Tagfahrlicht. Ich glaube dass das blenden mit Fernlicht am Tag schlimmer ist als zus. Tagfahrlicht.
Obwohl, so rücksichtsvoll darf ich gar ncht sein. Wie Du mir so ich Euch, leider.

Viele Grüße, Alex

Verfasst: 19.06.2011, 18:33
von gevatterobelix
Klar ist´s zweckmäßig, beide Sachen getrennt zu behandeln. Wichtig wäre in beiden Fällen nur rege Beteiligung, damit bei den Entscheidungsträgern überhaupt ankommt, dass es Probleme gibt und dazu Handlungsbedarf besteht. Ob´s was bringt? Oh glückliche Schweiz, da gibt´s doch tatsächlich etwas, Volksentscheid genannt. Das bezieht sich jetzt natürlich nicht auf den engen Blickwinkel von Tagfahrlicht oder 45 km/h-Regelung. Ich denke aber, dass die Wahlberechtigten in der Schweiz, im Gegensatz zu den Deutschen, über so grundsätzliche Fragen, wie €-Einführung, oder gar den Verzicht nationalstaatlicher Kompetenz zu Gunsten von Brüssel, direkt hätten abstimmen dürfen.

Gevatter Obelix

Verfasst: 19.06.2011, 22:03
von Ulrich
Darauf zu warten, das der "Obrigkeit" dazu ein Licht aufgeht, fehlt mir die Zeit - so lange lebe ich bestimmt nicht (also länger als die 300 Jahre, die ich meiner "CC" versprochen habe)...

Also: Was dran"tüddeln" an die Möhre - und dann wird gefahren (Punkt!).

meint
der Ulrich

Verfasst: 20.06.2011, 09:29
von m0dy
Hmm,

die neusten Roller haben ja schon alle das LED-Tagfahrlicht dran.
Auch die Hersteller gehen mit der Zeit und werden alle moderner.

Wenn es also die Roller mit dem LED-TFL schon zu kaufen gibt, sollte es auch bald das LED-TFL (zum nachrüsten) schon für alle motorisierten Zweiräder mit ABE kaufbar sein.

Ohne ABE gibt es das ja schon.

Verfasst: 20.06.2011, 11:44
von Frank67
... sind bereits jetzt schon mit ABE für Zweiräder erhältlich (siehe mein erster Post)

Verfasst: 20.06.2011, 16:06
von m0dy
Also ich haben noch keine mit ABE für Roller 50ccm und aufwärts gesehen.

Aber ich kann mich auch täuschen, denn ich suche für meinen Dicken auch noch LED-TFL.

Verfasst: 20.06.2011, 18:15
von Frank67
Wie geschrieben hatte ich die Dinger beim Biber gesichtet. 2 verschieden breite Ausführungen => in einem Blister 1 TFL

Ich meine dass lt Aufdruck eine ABE beigelegen haben soll.


So nun habe ich mal versucht, was der Biber online ausspuckt...
Aber da finde ich nur eine LED-Positionsleuchte:
http://www.obi.de/decom/product/Unitec_ ... oduct_tabs

Sollte ich mich derart verlesen haben? Und das auch gleich 2x??? :? :shock: :?

Verfasst: 20.06.2011, 18:44
von SuperK
Also, ich habe mich das eben auch gefragt. Man hat wohl bei diesem hier das Geld für die RL87 Zulassung gespart und kommt damit nahe an ein "China-Preisniveau" an. Und da es nur "Standlicht" ist sogar legal. Wichtig hierbei ist nur die Beachtung von Anbringung von Standlichtern laut Stvoz.


Zu den vermeintlichen Tagfahrlichtern bei den neuen Roller wie z.B. Kymco Xcinting 500 oder People GTi 300, alles Standlicht ...


Zu meinem Bild: Ich habe es an die Tachobeleuchtung mit angeschlossen, sprich, ab Standlicht ist das Tagfahrlicht aktiv. Werde es aber wohl im Zuge von ein paar Technikumbauten (Sensoren und so Spielereien) wohl separat schalten. Wichtig war mir das Licht besonders in den Herbst und Wintermonaten, da ich mit meinem 50er ein GJF (Ganz-Jahres-Fahrer) bin. Die Super 8 dimmt im Stand die Scheinwerfer und somit ist man bei schlechter Sicht schnell übersehen - Nun nicht mehr. Da das ganze an der Gabel befestigt wurde, ist es sogar ein "kleines" Kurvenlicht.

Hier die Leuchtreichweite:

Bild

Verfasst: 20.06.2011, 19:55
von punkerente
Gabel!

Mein Gott ... so einfach. Ich suche schon einige Zeit nach einer Lösung, ein Paar China-Leuchten ähnlich anzubringen. Ich hatte mich aber auf Innenkannten der Verkleidung fest gebissen: Irgendwie passte es nie richtig.

Mal sehen, was geht, wenn der Horizont erweitert wird...

Viele Grüße
Dieter

Verfasst: 20.06.2011, 22:12
von Ulrich
An der Gabel befestigt, habe ich so etwas in den Niederlanden auch schon gesehen... - aber, ich gestehe:
Ich hatte auch eher was "Festes" in die Karosse integriertes im Sinn...

Nun ja, die schmerzfreien Niederländer zeigen, wie´s geht...

Die Sache mit dem "Kurvenlicht" glaube ich allerdings nicht so recht:
Bei meinen "Schieflagen" wird dann wohl eher das Vorderrad beleuchtet... - obwohl...

...das hätte ja auch was:

Mut genug voraus gesetzt, hätte ich dann womöglich sogar eine "kurvenradius-tempo-aktivierte Vorderrad/Unterboden-Beleuchtung"

(Boah, was´n schweres Wort!)

Ja..., dann...,

überlegt
der Ulrich

Verfasst: 21.06.2011, 11:59
von Frank67
@SuperK:
Wenn du die Tagfahrleuchten wirklich als Tagfahrleuchten schalten willst, könntest du das über den Lichtschalter machen.

Schaue mal in den Schaltplan, welcher Kontakt bei ausgeschaltetem Licht "leitend" ist. Das wäre der Anschlußkontakt für das TFL.
=> Licht ein = TFL aus

Die zusätzlichen Einschaltfunktionen kannst du trotzdem parallel aufschalten.

Sollen deine TFL aber abdimmen können, dann würde ich die TFL über Zündung "ein" am Zündschloß anschließen und den "Sensor" am Standlicht bzw der Instrumentenbeleuchtung anklemmen.
Standlicht ein = TFL gedimmt.

Wer basteln kann, baut sich selber ein Modul, was die TFL bei "Licht ein" abdimmt. ("Umschalt-Relais" mit Vorwiderstand oder Spannungsregler hinter dem Schaltkontakt "Dimm")

Verfasst: 10.01.2013, 22:38
von De Berghut
Stimmt es also, dass jetzt ab April 2013, die Nützung :!: von Tagfahrlicht für Krafträder endlich auch zugelassen ist? :shock: *Freude!!!* :D

Verfasst: 11.01.2013, 14:44
von Masterjack
Ab 01.04.13 für Krafträder ja, nicht für 50er bis 45 km/h so stehts mal drin, rot markeirt die alte Version

(2a) Krafträder müssen Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht fahren oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Der ganze "Erlass" muss halt noch vom Bundesrat bestätigt werden

Verfasst: 13.01.2013, 22:35
von g33k0
Darf Abblendlicht eigentlich abschaltbar sein? Ich hatte mal irgendwo gehört, dass man das Abblendlicht bei Zweirädern nicht abschalten können darf. Sprich: Zündung an = volle Beleuchtung an.
Und meine Fahrschulmaschine (F650 GS) hatte das z.B. auch so schon.

Dann wäre ja zumindest mein People S 300i gar nicht StVO-konform (obwohl ich das zur Schonung der Batterie ja sehr befürworte).

Verfasst: 14.01.2013, 09:23
von tomS
Natürlich darf das Abblendlicht abschaltbar sein.
Und wenn z.B. Piaggio keinen eigenen Lichtschalter mehr verbaut, so doch zumindest eine Schaltung, wo Zündung an=Standlicht an (und optional Blinker oder Warnblinklicht), Motor an=Abblendlicht an (so ist's bei unserem MP3).

Verfasst: 14.01.2013, 13:59
von De Berghut
Es würde mich auch stark wundern, dass doch wenigstens laut Gesetz das Abblendlicht nicht abschaltbar sein dürfte.
Sowohl in § 49a "Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze" als in § 50 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" vom StVZO, steht nichts davon, dass Krafträder/Roller mit nicht abschaltbarem Abblendlicht ausgestattet sein müssten.

@Masterjack:
Roller bis 45 kmh, sind im Prinzip doch auch Krafträder? Oder siehe ich das falsch?
Aber du hast schon recht, so wie ich es lese geht es bei der Änderung tatsächlich nur um Krafträder der Kategorie L3 :( ich verstehe es eigentlich nicht, warum verbieten sie nicht einfach gleich Mofa's und Roller? Man weiss ja sich, dass sie es nicht tun, um die Roller-Fahrer zu "nerven", aber man könnte sich manchmal schon fragen, ob Sie nicht indirekt Menschen davon abbringen wollen, noch Roller zu kaufen oder zu fahren. Wir werden ja eigentlich dazu gezwungen uns in Gefahr zu begeben :evil: ok, man entscheidet ja selber, ob man drauf steigt oder nicht aber... Aber, dass man Menschen dabei die Möglichkeit wegnimmt es sicherer zu gestalten, ohne dass sie sich dabei in die Illegalität bringen, ist schon ein bisschen unglaublich..

Verfasst: 15.01.2013, 13:07
von Frank67
Ne, die 50ccm-Klasse zählt zu den Kleinkrafträdern und darf somit (eigentlich) nicht mit Tagfahrlicht fahren.

...was ich aber nachteilig finde, weil wir "Kleinen" mit unserem funzeligen Abblendlicht dann noch mehr übersehen werden, als die "Großen".

Genau aus diesem Grunde würde ich mir dann überlegen, wie ich durch lichttechnische Einrichtungen die Aufmerksamkeit auch auf mich ziehen kann. (Wenn es nicht mit hellem LED-Stand-/Begrenzungs-/Positionslicht an den Lenkerenden (leider recht teuer!) ist, dann wird es eben unerlaubterweise DRL (weitaus billiger, als das Lenkerenden-Positionslicht) sein!)

Verfasst: 15.01.2013, 13:52
von De Berghut
Frank67 hat geschrieben: Genau aus diesem Grunde würde ich mir dann überlegen, wie ich durch lichttechnische Einrichtungen die Aufmerksamkeit auch auf mich ziehen kann.
Es kann ja immer mal passieren, dass man beim Betätigen der Blinker unabsichtlich das Fernlicht anmacht und an lässt ;) Über das Fernlicht von meinem Roller bin ich eigentlich ganz zufrieden, habe schon PKW's gesehen wobei das Fernlicht schwächer ausfällt..
Aber was meinst du genau mit DRL:?:

Verfasst: 16.01.2013, 12:34
von Frank67
Naja, mit Fernlicht leuchtet man dem Entgegenkommendem ja auch direkt ins Gesicht und nicht nur auf die Straße... :roll:
...aber das Fernlicht geht trotzdem unter, wenn du die Sonne (fast) im Rücken hast und sie verhältnismäßig tief steht. Da finde ich, dass die LED-DRL mit ihrer xenonblauen Lichtfarbe doch besser wahrzunehmen sind, als das gelbliche oder weiße Scheinwerferlicht.

DRL = Daytime Running Light = Tagfahrlicht bzw Tagfahrleuchten

Verfasst: 30.01.2013, 12:45
von De Berghut
Vielleicht könnte man auch LED's an der Jacke hängen ;) so weit ich weiss, sind es in dem Fall keine befestigte Beleuchtungsmitteln und wären dann auch nicht nicht-erlaubt :twisted:

Verfasst: 31.01.2013, 12:47
von Frank67
Grins! - Ne, ich glaube da hätten die Sherifs auch was zu meckern, wenn die Bekleidung selber leuchten würde, obwohl dazu nichts in der StVO bzw StVZO steht...

Wenn auch vielleicht im 50ccm-Sektor nicht zulässig, würde ich dann doch schon eine Variante mit zugelassenen Leuchten bevorzugen.
=> DRL oder die DRL-ähnlichen Stand-/Begrenzungsleuchten