Kostenloses Rollertuning!
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Kostenloses Tuning gefällig? Hier steht, wie es (besser nicht) gemacht wird:
http://www.wz-online.de/?redid=856373
Gruß, birdie
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Besonders diese Aussage der Zeitung ist dabei genial :
"Die junge Wuppertalerin konnte laut Polizei lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, und damit darf man nur 50 fahren"
Hmm . Wenn ich mit einem Mofa den Berg runterrolle , dann ist das Jahr nicht der Zustand , der für die Mofa-Geschwindigkeitsermittlung herangezogen wird ( Ebene , ohne Gegenwind , Luftdruck und Temperatur sind festgelegt , deutsche Normen halt ...) ... Insofern wäre es eigentlich nicht illegal , oder ?
Davon abgesehen halte ich die Geschichte zwar für recht lustig , aber für unwahrscheinlich , weil bei den Geschwindigkeiten längst die Kupplung auch ohne laufenden Motor gegriffen und den Roller dadurch gebremst hätte ...
Wir haben das mal ausprobiert und einen Roller abgeschleppt . Bei ca 50 packte die Kupplung recht abrupt, der Motor sprang an ( Zündung war an ) und das Seil hat uns fast auf die Fresse fliegen lassen , weil es ziemlich arg an der Lenkung gezerrt hat ...
Aber vielleicht war es ein Schalter ( auf Mofa gedrosselt ) , dann geht das natürlich , Leerlauf rein oder Auskuppeln , dann geht's bergab richtig ab .
Nur ist das verboten ? Das Fahrzeug selber hat ja nicht durch seine Bauart , sondern alleine durch die Erdanziehung die Geschwindigkeit erreicht ... Ein Fall für TomS , bitte beurteilen ( jaja , und ich weiß , unsere Abschleppaktion war natürlich verboten ... ) !
MeisterZIP
"Die junge Wuppertalerin konnte laut Polizei lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, und damit darf man nur 50 fahren"
Hmm . Wenn ich mit einem Mofa den Berg runterrolle , dann ist das Jahr nicht der Zustand , der für die Mofa-Geschwindigkeitsermittlung herangezogen wird ( Ebene , ohne Gegenwind , Luftdruck und Temperatur sind festgelegt , deutsche Normen halt ...) ... Insofern wäre es eigentlich nicht illegal , oder ?
Davon abgesehen halte ich die Geschichte zwar für recht lustig , aber für unwahrscheinlich , weil bei den Geschwindigkeiten längst die Kupplung auch ohne laufenden Motor gegriffen und den Roller dadurch gebremst hätte ...
Wir haben das mal ausprobiert und einen Roller abgeschleppt . Bei ca 50 packte die Kupplung recht abrupt, der Motor sprang an ( Zündung war an ) und das Seil hat uns fast auf die Fresse fliegen lassen , weil es ziemlich arg an der Lenkung gezerrt hat ...
Aber vielleicht war es ein Schalter ( auf Mofa gedrosselt ) , dann geht das natürlich , Leerlauf rein oder Auskuppeln , dann geht's bergab richtig ab .
Nur ist das verboten ? Das Fahrzeug selber hat ja nicht durch seine Bauart , sondern alleine durch die Erdanziehung die Geschwindigkeit erreicht ... Ein Fall für TomS , bitte beurteilen ( jaja , und ich weiß , unsere Abschleppaktion war natürlich verboten ... ) !
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Kymco : Born for fun and speed !
Bei meinem Baotian funktionierte das. Kupplungsbacken hatten Kraftschluß in Richtung Motor, nicht Hinterrad.MeisterZIP hat geschrieben:Davon abgesehen halte ich die Geschichte zwar für recht lustig , aber für unwahrscheinlich , weil bei den Geschwindigkeiten längst die Kupplung auch ohne laufenden Motor gegriffen und den Roller dadurch gebremst hätte ...
Von Platte in Richtung Wiesbaden runter hatte ich 78km/h auf dem GPS und die Tachonadel hing am Anschlag jenseits der 80.
Auch beim Xciting dürfte es so sein. Wie Du weisst, kuppelt der in Spitzkehren bergab leicht mal aus und dann rollt man ohne Motorbremse weiter und wird schneller.
Zwar bin ich mit dem noch nie so schnell runter gerollt, aber bis ca. 50km/h schon. Um Verhältnisse wie beim Baotian zu haben, müsste ich aber mit rund 200km/h bergab rollen. Dafür sind die Paßstrassen und Reifen aber nicht ideal.
Ich kann mir vorstellen, daß eine Erschütterung eine Kupplungsbacke anliegen lässt. Dann fängt die Rotation an und es fetzt ziemlich plötzlich.
Meister, wie soll man eigentlich anfahren können, wenn die Kupplungsbacken vom Hinterrad und nicht vom Motor in Rotation versetzt werden? Dann müsste man anschieben um den Motor zu starten (aber dann könnte man es auch!)
Vollkommen richtig. Hat mit bbH und Fahrerlaubnis nichts zu tun.Das Fahrzeug selber hat ja nicht durch seine Bauart , sondern alleine durch die Erdanziehung die Geschwindigkeit erreicht ...
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Das würde mich interessieren, wie das funktionieren soll wenn sich lediglich durch das Rollen die Kupplungsglocke dreht und nicht die Fliehkraftkupplung.tomS hat geschrieben:Bei meinem Baotian funktionierte das. Kupplungsbacken hatten Kraftschluß in Richtung Motor, nicht Hinterrad.MeisterZIP hat geschrieben:Davon abgesehen halte ich die Geschichte zwar für recht lustig , aber für unwahrscheinlich , weil bei den Geschwindigkeiten längst die Kupplung auch ohne laufenden Motor gegriffen und den Roller dadurch gebremst hätte ...
Ich kann mir ferner vorstellen, daß eine Erschütterung eine Kupplungsbacke anliegen lässt.
So treten doch keine Fliehkräfte auf oder entsteht durch dir Drehung der Kupplungsglocke ein Saugeffekt, der stark genug ist um den Kupplungsfedern entgegen zu wirken und die Kupplungsbacken zum ausscheren zu bringen.
Klar kann ich mir vorstellen dass durch die entstehenden Vibrationen im Variomatikgehäuse eine Kraft erzeugt wird, die eine Drehbewegung der Kupplung auslöst, nur müsste diese dann stark genug sein um den Widestand den der Keilriemen und der Rest des Antriebes darstellen zu überwinden. Ferner müsste die dadurch erreichte Drehzahl dann der Einkuppeldrehzahl entsprechen.
Hmmmh...., möglich????
Ich denke eher unwarscheinlich.
Zuletzt geändert von h0lzfaeller am 12.06.2010, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
Darüber bin auch gestolpert, das sind doch 25 km/h, oder?Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, und damit darf man nur 50 fahren
Wie schauts denn aus mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit?
Das ist eine innerstädtische Straße (50 km/h), und die junge Dame ist ja lt. eigener Aussage 70 km/h gefahren.
Das wäre doch auch mit einem Fahrrad nicht erlaubt, oder?
Gruß, birdie
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Kommt drauf an. Ein explizites Geschwindigkeitsschild müssen auch Fahrradfahrer beachten.birdie hat geschrieben:Das ist eine innerstädtische Straße (50 km/h), und die junge Dame ist ja lt. eigener Aussage 70 km/h gefahren.
Das wäre doch auch mit einem Fahrrad nicht erlaubt, oder?
Die allgemeinen 50km/h innerorts oder 100km/h ausserorts gelten aber nur für Kraftfahrzeuge:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
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Zur CVT-Technik kann ich folgendes sagen :
Die Kupplung sitzt auf der hinteren Wandlereinheit , die Glocke der Kupplung wiederum auf der Getriebeeingangswelle .
Dreht sich das Hinterrad beispielsweise durch eine Bergabfahrt , dreht sich nur die Glocke und nicht die Wandlereinheit .
Bei hohen Drehzahlen kann es aber dazu kommen , dass die Reibungskräfte in den Lagern dazu führen , dass sich der hintere Wandler mitdreht , mitunter so schnell , dass die Kupplung irgendwann packt . Passiert das , ist die Übersetzung aber noch im Leerlauf ( also ganz kurz ) , weil die Kurbelwelle ja steht und die Vario ganz innen steht . Dann kann es durchaus zu einem blockierenden Hinterrad kommen , weil die Übersetzung nicht der Geschwindigkeit des Hinterrads entspricht .
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Die Kupplung sitzt auf der hinteren Wandlereinheit , die Glocke der Kupplung wiederum auf der Getriebeeingangswelle .
Dreht sich das Hinterrad beispielsweise durch eine Bergabfahrt , dreht sich nur die Glocke und nicht die Wandlereinheit .
Bei hohen Drehzahlen kann es aber dazu kommen , dass die Reibungskräfte in den Lagern dazu führen , dass sich der hintere Wandler mitdreht , mitunter so schnell , dass die Kupplung irgendwann packt . Passiert das , ist die Übersetzung aber noch im Leerlauf ( also ganz kurz ) , weil die Kurbelwelle ja steht und die Vario ganz innen steht . Dann kann es durchaus zu einem blockierenden Hinterrad kommen , weil die Übersetzung nicht der Geschwindigkeit des Hinterrads entspricht .
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Kymco : Born for fun and speed !
http://www.stadtnetz-wuppertal.de/artic ... -3985.html
Hier steht es etwas präziser, es sollen "Kleinkrafträder" gewesen sein, und die "unfallfreie" Dame hatte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Welchen Führerschein das Mädel mit dem Unfall hat, bleibt leider auch in diesem Artikel offen.
Gruß, birdie
Hier steht es etwas präziser, es sollen "Kleinkrafträder" gewesen sein, und die "unfallfreie" Dame hatte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Welchen Führerschein das Mädel mit dem Unfall hat, bleibt leider auch in diesem Artikel offen.
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Oder der Motor (insbesondere Ventile und ihre Ansteuerung). Das schwächste Glied gibt zuerst auf.zoc hat geschrieben:Wenn man dann erst bei 60-70km/h zaghaft Gas gibt, flöge der Keilriemen um die Ohren. Oder?
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Meinen Speedfight 1 hatte ich schon bei Tacho 97 den Berg runter rollen lassen ,eingekuppelt hat da nichts.
Den GD und den People hatte ich schon auf 85,den Berg runter allerdings beide mit im Standgas laufendem Motor.
Glaub schon das die 70 oder mehr drauf hatten.
Was die Rollgeschwindigkeit angeht glaube ich nicht das die damit durchkommen,denn wenn ich mit 80 auf nem Fahrad den Berg runter dübel kann mir auch keiner was.
Dumm gelaufen halt.
Den GD und den People hatte ich schon auf 85,den Berg runter allerdings beide mit im Standgas laufendem Motor.
Glaub schon das die 70 oder mehr drauf hatten.
Was die Rollgeschwindigkeit angeht glaube ich nicht das die damit durchkommen,denn wenn ich mit 80 auf nem Fahrad den Berg runter dübel kann mir auch keiner was.
Dumm gelaufen halt.
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Nein, denn 30 ist nicht <= 25. Und ein Mofa darf auf der Geraden eben keine 30, sondern nur maximal 25 fahren können.Comet hat geschrieben:hmm ich habs jetzt immer noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich jetzt bergab mit meinem Mofa 70 fahre ist das dann legal wenn es in der geraden nur auf 30 kommt?
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Berg runter rollen ist legal. Der Roller muss "dauerhaft" - also nicht kurzzeitig wie beim Bergabfahren - aus eigener Kraft in der Lage sein, eine unzulässig hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Ob es beim wilden "Bergabrodeln" ev. andere Tatbestände oder Ordnungswidrigkeiten gibt, sei dahingestellt.
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Wär bestimmt interessant zu sehen wie auf dem Rollenprüfstand die Bergabrollfahrt simuliert wird.
Un dann kommt die Aussage des Beamten: "So wir haben jetzt ein Gefälle von 18% simuliert und der Roller hat eine Geschwindigkeit von 89km/h erreicht somit ist er in der Lage schneller als 45km/h zu rollen.
Der Roller darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen."
Wär echt blöd
Un dann kommt die Aussage des Beamten: "So wir haben jetzt ein Gefälle von 18% simuliert und der Roller hat eine Geschwindigkeit von 89km/h erreicht somit ist er in der Lage schneller als 45km/h zu rollen.
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Also ich kenne es so, dass die Fahrt nur bei laufendem Motor statt findet. Alle Bewegung ohne Motorkraft sind Rollbewegungen, besonders, wenn der Motor abgeschalten ist.
Folglich dürfte sich auch jemand ohne Führerschein auf den Roller setzen und sich den Berg -egal mit wieviel km/h auch immer- runterrollen lassen, ohne dass er von der Polizei angekreidet werden könnte, solange der Motor nicht läuft.
---
Was das plötzliche Einkuppeln beim Rollen lassen betrifft:
Unter normalen (Fahr-) Bedingungen greifen die Kupplungsbacken ablaufend.
Dreht sich aber die Kupplungsglocke schneller, als die Kupplung selber und nur eine der Kupplungsbacken kommt mit der Kupplungsglocke in Berührung, dann greift diese Kupplungsbacke auflaufend, wodurch ein wesentlich höherer Kraftschluß zustande kommt. (Siehe auch Bremsen: ablaufende/auflaufende Bremsbacke)
Klar, dass es einen mörderischen Hieb gibt und da nichts gleitet/schleift...
Übrigens: Die Roller-Prüfstände simmulieren meines Wissen keine reellen Fahrbedingungen. Damit läßt sich lediglich prüfen, welche Geschwindigkeit der Roller "freidrehend" bringen würde, also ab wann der Motor abgeregelt wird.
Eine Vorwende-Simson würde auf einem solchen Prüfstand locker die 90-er Schallmauer durchbrechen und noch höher drehen. (Läuft ja im Solo-Betrieb schon ihre guten 70...80 km/h, obwohl mit 60 zugelassen)
Folglich dürfte sich auch jemand ohne Führerschein auf den Roller setzen und sich den Berg -egal mit wieviel km/h auch immer- runterrollen lassen, ohne dass er von der Polizei angekreidet werden könnte, solange der Motor nicht läuft.
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Was das plötzliche Einkuppeln beim Rollen lassen betrifft:
Unter normalen (Fahr-) Bedingungen greifen die Kupplungsbacken ablaufend.
Dreht sich aber die Kupplungsglocke schneller, als die Kupplung selber und nur eine der Kupplungsbacken kommt mit der Kupplungsglocke in Berührung, dann greift diese Kupplungsbacke auflaufend, wodurch ein wesentlich höherer Kraftschluß zustande kommt. (Siehe auch Bremsen: ablaufende/auflaufende Bremsbacke)
Klar, dass es einen mörderischen Hieb gibt und da nichts gleitet/schleift...
Übrigens: Die Roller-Prüfstände simmulieren meines Wissen keine reellen Fahrbedingungen. Damit läßt sich lediglich prüfen, welche Geschwindigkeit der Roller "freidrehend" bringen würde, also ab wann der Motor abgeregelt wird.
Eine Vorwende-Simson würde auf einem solchen Prüfstand locker die 90-er Schallmauer durchbrechen und noch höher drehen. (Läuft ja im Solo-Betrieb schon ihre guten 70...80 km/h, obwohl mit 60 zugelassen)
Dem ist aber nicht so. Auch die Hangabtriebskraft wird zu den externen Kräften gerechnet.Frank67 hat geschrieben:Folglich dürfte sich auch jemand ohne Führerschein auf den Roller setzen und sich den Berg -egal mit wieviel km/h auch immer- runterrollen lassen...
Schieben darf man ohne Führerschein.
Innerhalb ihres Eichbereiches simulieren sie auch die Fahrwiderstände zur Genüge.Übrigens: Die Roller-Prüfstände simmulieren meines Wissen keine reellen Fahrbedingungen. Damit läßt sich lediglich prüfen, welche Geschwindigkeit der Roller "freidrehend" bringen würde, also ab wann der Motor abgeregelt wird.
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Hm... Betreffs der mobilen Rollerprüfstände habe ich die Info (TV-Beitrag), dass damit nur geprüft werden könne, wann die Drosselung greift. (Aussage des Beamten)
Andere Seiten behaupten auch:
Eine Vorwende-Simson dürfe z.B. nicht auf einen solchen Prüfstand, weil angeblich die Fahrwiderstände fehlen sollen, weswegen der Motor extrem überdrehen und somit auf dem Prüfstand Schaden nehmen könnte. (Vermeidung von Schäden und damit verbundener Regreßforderungen)
Wenn reelle Fahrbedingungen simuliert würden, dann müßte sich der Beamte ja auch auf den Roller setzen, um die entsprechende Andruckkraft des Hinterrades auf die Rolle bringen zu können, was in dem TV-Beitrag nicht geschah.
Betreffs der Speed-Ermittlung wurde bei dem Prüfstand "nur" eine Umrechnungstabelle verwendet... (Leerlauf-Speed => Endspeed unter Fahrbedingungen)
So ist meine Info aus dem TV-Beitrag.
Mag natürlich auch sein, dass verschiedene Prüfstandtechniken im Umlauf sind. Aber das weiß ich leider nicht.
Gut, aber das gehört auch nicht zum Thema...
---
Betreffs des bergab rollen lassens:
Wenn ich mich noch nicht einmal ohne Motorkraft (Motor/Zündung aus) und ohne Flebben 'nen Berg runterrollen lassen dürfte, weil:
Also kann man das dann doch auch mit dem gleich setzen, dass jemand mit Mofa-Schein dann auch nur so schnell bergab rollen darf, wie er von seiner Fahrerlaubnis bzw der Fahrzeugzulassung her fahren dürfte. => eben weil die Hangabtriebskraft als Antriebskraft gerechnent wird.
Oder sehe ich das falsch?
Andere Seiten behaupten auch:
Eine Vorwende-Simson dürfe z.B. nicht auf einen solchen Prüfstand, weil angeblich die Fahrwiderstände fehlen sollen, weswegen der Motor extrem überdrehen und somit auf dem Prüfstand Schaden nehmen könnte. (Vermeidung von Schäden und damit verbundener Regreßforderungen)
Wenn reelle Fahrbedingungen simuliert würden, dann müßte sich der Beamte ja auch auf den Roller setzen, um die entsprechende Andruckkraft des Hinterrades auf die Rolle bringen zu können, was in dem TV-Beitrag nicht geschah.
Betreffs der Speed-Ermittlung wurde bei dem Prüfstand "nur" eine Umrechnungstabelle verwendet... (Leerlauf-Speed => Endspeed unter Fahrbedingungen)
So ist meine Info aus dem TV-Beitrag.
Mag natürlich auch sein, dass verschiedene Prüfstandtechniken im Umlauf sind. Aber das weiß ich leider nicht.
Gut, aber das gehört auch nicht zum Thema...
---
Betreffs des bergab rollen lassens:
Wenn ich mich noch nicht einmal ohne Motorkraft (Motor/Zündung aus) und ohne Flebben 'nen Berg runterrollen lassen dürfte, weil:
Auch die Hangabtriebskraft wird zu den externen Kräften gerechnet.
Also kann man das dann doch auch mit dem gleich setzen, dass jemand mit Mofa-Schein dann auch nur so schnell bergab rollen darf, wie er von seiner Fahrerlaubnis bzw der Fahrzeugzulassung her fahren dürfte. => eben weil die Hangabtriebskraft als Antriebskraft gerechnent wird.
Oder sehe ich das falsch?
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Ja, denn danach bräuchtest Du Bergab mindestens den A1 beschränkt und Bergauf würde dann eine Mofaprüfbescheinigung reichen.Comet hat geschrieben:das heißt ich sollte das gas geben bergab lieber nicht machen?
denn mit gasgeben schaff ich eben die 60 ....
Wie heißt das doch so schön: "Wo ne Lobby ist, da wird auch Geld verdient"
[[Zynissmussmodus an]]
Also immer schön alle Führerscheine machen.
Am besten mit 15 die Mofaprüfung, mit 16 erst den 50er Lappen anschließend den 125er Schein, mit 18 den Autoführerschein bis 3,5T,
dann noch den A Schein. Und immer weiter so.
Es findet sich mit Sicherheit noch die eine oder andere Möglichkeit, die Fahrerlaubnissklassen noch etwas weiter auf zu splitten damit man noch mehr für irgendwelche Fahrerlaubnisse ausgeben muß, die man hätte man den Lappen früher gemacht noch in einem Führerschein zusammengefasst gehabt hätte.
ALSO LOS BESCHWERT EUCH BEI EUREN ELTERN UND GROSSELTERN, DIE HÄTTEN EINFACH FRÜHER ELTERN WERDEN MÜSSEN UND IHR HÄTTET NE MENGE KOHLE GESPART!!!
[[Zynissmussmodus aus]]
Ein Kraftfahrzeug bleibt ein Kraftfahrzeug (solange es einen Motor hat, sonst fehlt es an "Kraft").Frank67 hat geschrieben:Also kann man das dann doch auch mit dem gleich setzen, dass jemand mit Mofa-Schein dann auch nur so schnell bergab rollen darf, wie er von seiner Fahrerlaubnis bzw der Fahrzeugzulassung her fahren dürfte.
Ein Mofa ist auch dann noch ein Mofa, wenn es bergab schneller als in der Ebene fahren kann.
Das führen eines führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugs erfordert den passenden Führerschein.
Was aber ist "führen" eines Fahrzeugs?
"Seiner Antriebskräfte" ist nicht nur "seiner Motorkraft" (sonst könnte man ein Fahrrad gar nicht führen, hat ja keinen Motor), dazu zählt u.a. auch Hangabtriebskraft:BGH NJW 1962, 2069; BGHSt 36, 341; BGH NZV 1989 hat geschrieben:Ein Fahrzeug führt, wer es selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten
Schieben wäre dagegen nicht seiner Antriebskraft, sondern Deiner Antriebskraft.BGHSt 14, 185 hat geschrieben:Bloßes Abrollenlassen im Gefälle, auch wenn dadurch das Ingangsetzen des Motors nicht beabsichtigt war, kann genügen
Ich gebe zu, man hätte imho bergabrollen auch ausklammern können, gehört das doch nicht zu den inneren Antriebskräften, ist nicht einmal auf Fahrzeuge beschränkt, sondern gilt auch für Lawinen etc.
Aber der BGH hat anders entschieden, basta.
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Jaaa, sicher doch...
Bis mir meine Gesundheit das Mountain-Bike-Fahren verbot, bin ich meinen "Referenzberg" hier oft mit über 90 km/h runter gebohnert...
Da wird oft geblitzt, weil die (inzwischen verengte) Straße oft die "jungen Wilden" mit ihren Drehorgeln zum Rennen einlud...
Geblitzt worden bin ich da natürlich auch...
Die Bilder mit meinem gestreckten Mittelfinger sind wohl in der "Bierzeitung der Polizei" gelandet..
Sorry, aber man kann sich auch ´n Loch in´s Knie bohren, und ´n brennendes Klavier dran dübeln...
Seit wann glaubt man denn, was in der Zeitung steht...?
schüttelt den Kopf
der Ulrich
Bis mir meine Gesundheit das Mountain-Bike-Fahren verbot, bin ich meinen "Referenzberg" hier oft mit über 90 km/h runter gebohnert...
Da wird oft geblitzt, weil die (inzwischen verengte) Straße oft die "jungen Wilden" mit ihren Drehorgeln zum Rennen einlud...
Geblitzt worden bin ich da natürlich auch...
Die Bilder mit meinem gestreckten Mittelfinger sind wohl in der "Bierzeitung der Polizei" gelandet..
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Wenn ich nur "seiner Antriebskräfte" als Aussage betrachte/auslegen sollte, läßt der Wortlaut einen anderen Sinn zu, als wenn ich den eigentlichen Zusammenhang "unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte" betrachtetomS hat geschrieben: Was aber ist "führen" eines Fahrzeugs?"Seiner Antriebskräfte" ist nicht nur "seiner Motorkraft" (sonst könnte man ein Fahrrad gar nicht führen, hat ja keinen Motor), dazu zählt u.a. auch Hangabtriebskraft:BGH NJW 1962, 2069; BGHSt 36, 341; BGH NZV 1989 hat geschrieben:Ein Fahrzeug führt, wer es selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leitenSchieben wäre dagegen nicht seiner Antriebskraft, sondern Deiner Antriebskraft.BGHSt 14, 185 hat geschrieben:Bloßes Abrollenlassen im Gefälle, auch wenn dadurch das Ingangsetzen des Motors nicht beabsichtigt war, kann genügen
Und genau an dieser Stelle stellt man fest, dass "bloßes Abrollenlassen im Gefälle" eben nicht zur "bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte" eines Kfz zählen dürfte.
=> Ein motorgetriebenes Kraftfahrzeug wird bestimmungsgemäß vom Motor angetrieben. Folglich zählen die Erdanziehungskraft und somit die Hangabtriebskraft also nicht zur bestimmungsgemäßen Anwendung eines Kraftfahrzeuges. (Stimmts?)
Folglich wäre BGHSt, 185 "Bloßes Herabrollenlassen im Gefälle ... kann genügen" ebenfalls nichtig, da es nicht zur "bestimmungsgemäßen Anwendung seiner Antriebskräfte" zählt.
Auch betreffs des Abschleppens eines (mehrspurigen) Kraft-Fzg wird ja in der StVO ausgesagt, dass das abgeschleppte Fzg auch von einer Persohn ohne gültigen Führerschein bedient werden darf, wenn sie selbises Fzg sicher beherrscht und der Sorgfaltspflicht genügt wird. (also auch von Minderjährigen, wenn sie das abgeschleppte Fzg sicher lenken und bremsen können? Nein, die Person muß mindestens 15 sein)
Abschleppen ist ja ebenfalls keine bestimmungsgemäße Anwendung der Antriebskraft, da diese (der Motor) genau so wenig zur Anwendung kommt, wie beim puren bergab laufen lassen ohne laufenden Motor.
Ja so sind unsere Gesetzesauslegungen... Da werden aus einem Zusammenhang Wortbrocken heraus gerisssen und schon hat man eine andere Auslegungsmöglichkeit.
(soweit meine Meinung und Auslegung der Texte)
Also würdest du mir eher doch zustimmen?tomS hat geschrieben:Ich gebe zu, man hätte imho bergabrollen auch ausklammern können, gehört das doch nicht zu den inneren Antriebskräften, ist nicht einmal auf Fahrzeuge beschränkt, sondern gilt auch für Lawinen etc.
Ja, da kommen wir nicht gegen an.tomS hat geschrieben:Aber der BGH hat anders entschieden, basta.
Zuletzt geändert von Frank67 am 24.09.2010, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
Ich weiß ja nicht, welche Zeitung Du so liest, aber die gerade von mir zitierte NJW (= Neue Juristische Wochenschrift) gilt in gewissen Kreisen schon als seriös.Ulrich hat geschrieben:Seit wann glaubt man denn, was in der Zeitung steht...?
Den anderen Kreisen ist es sowieso zu viel Text bei zu wenig Bildern. Die glauben lieber "nackten Tatsachen" mit langen Beinen.
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@h0lzfaeller:
Wer mit einem "fuffie" unterwegs ist, der Ebene schneller als erlaubt fahren kann, benötigt nicht A1, sondern zumindest A beschränkt. A1 gilt nur bei Hubräumen zwischen 50 und 125 ccm und max. 11 KW Motorleistung.
Ironie /an:
Anstatt sich noch mal auf die Schulbank zu setzen und die entsprechende Fahrerlaubnis zu machen, ist es natürlich die bessere Lösung, sein Fahrzeug vorsätzlich per Hubraumerweiterung zu manipulieren um so nicht nur eine Straftat bzgl. Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu begehen, die BE zu verlieren, Versicherungsbetrug zu begehen, und im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls u.U. finanziell ziemlich blöde in die Zukunft schauen zu müssen.
Ironie /aus.
Ich dürfte mit meinem umgeschriebenen alten Klasse 3 sogar Klein-LKW mit Anhänger <12t fahren, ohne ein solches Gefährt jemals auch nur ansatzweise bewegt zu haben. Sinnvoll ist das nicht gerade...
Wer mit einem "fuffie" unterwegs ist, der Ebene schneller als erlaubt fahren kann, benötigt nicht A1, sondern zumindest A beschränkt. A1 gilt nur bei Hubräumen zwischen 50 und 125 ccm und max. 11 KW Motorleistung.
Ironie /an:
Anstatt sich noch mal auf die Schulbank zu setzen und die entsprechende Fahrerlaubnis zu machen, ist es natürlich die bessere Lösung, sein Fahrzeug vorsätzlich per Hubraumerweiterung zu manipulieren um so nicht nur eine Straftat bzgl. Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu begehen, die BE zu verlieren, Versicherungsbetrug zu begehen, und im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls u.U. finanziell ziemlich blöde in die Zukunft schauen zu müssen.
Ironie /aus.
Ich dürfte mit meinem umgeschriebenen alten Klasse 3 sogar Klein-LKW mit Anhänger <12t fahren, ohne ein solches Gefährt jemals auch nur ansatzweise bewegt zu haben. Sinnvoll ist das nicht gerade...
- Ulrich
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@tomS:
Hihihi, der war gut...
Du wirst staunen, ich lese eine Menge "Zeitungen" - kleine Auswahl gefällig?
Das "Goldene, Gelbe, Grüne, Aktuelle Blatt" etc., dazu "Stern", Spiegel", "Focus", "Bald", und natürlich die "Rote Front" und den "völkischen Beobachter" - um nur einige zu nennen...
Bilders brauche ich dabei nicht, den Lesen soll ja bilden...
Die "nackten Tatsachen" habe ich in Form meiner "CC" zu Hause - allerdingsens mit kurzen Beinen, da sie nur so groß wie ´ne Parkuhr ist.
Sonst noch ´ne Frage..?
kichert
der Ulrich
Hihihi, der war gut...
Du wirst staunen, ich lese eine Menge "Zeitungen" - kleine Auswahl gefällig?
Das "Goldene, Gelbe, Grüne, Aktuelle Blatt" etc., dazu "Stern", Spiegel", "Focus", "Bald", und natürlich die "Rote Front" und den "völkischen Beobachter" - um nur einige zu nennen...
Bilders brauche ich dabei nicht, den Lesen soll ja bilden...
Die "nackten Tatsachen" habe ich in Form meiner "CC" zu Hause - allerdingsens mit kurzen Beinen, da sie nur so groß wie ´ne Parkuhr ist.
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der Ulrich
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Carpe noctem...
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