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Beschleunigerpumpe stilllegen verboten?

Verfasst: 22.09.2016, 21:46
von Polle
ist es verboten, wenn die Beschleunigerpumpe ausser funktion ist?

Grund:
Es bringt bei mir jedenfalls mehr Durchzug und weniger Löcher beim Gas geben. Der Roller fährt so besser. So sollte er laufen finde ich.

Re: Beschleunigerpumpe stilllgen verboten?

Verfasst: 23.09.2016, 07:55
von Daxthomas
Nein ist nicht verboten. (und wenn, wer soll danach :shock: ?)

Re: Beschleunigerpumpe stilllgen verboten?

Verfasst: 23.09.2016, 08:31
von MeisterZIP
Streng genommen ist ein Eingriff in das Kraftstoffsystem des Fahrzeugs und damit verboten , wenn es vorsätzlich gemacht wird ... Vielleicht ist ja auch einfach nur das Betätigungsblech im Laufe der Zeit abgebrochen :wink: und du als Laie hast von sowas absolut keine Ahnung ...

Nur : Es werden so weniger Abgase produziert , es ist also umweltfreundlicher , das wird ein Richter wohl auch so sehen .

Dazu muss es aber erstmal kommen ...

MeisterZIP