Papiere verloren ? Hier die Lösung ...
Verfasst: 05.09.2016, 10:51
Hinweis zum Anfang :
Jeder Hersteller macht das anders , ich beziehe mich hier NUR auf Kymco Deutschland !
Wenn man die Fahrzeugpapiere eines Fahrzeugs mit 50, 100 oder 125ccm verloren hat , gibt es folgende Methoden der Wiederbeschaffung :
Zuerst Fahrgestellnummer aufschreiben . Lieber zweimal prüfen als irgendeine Zahl in den Rost rein interpretieren !
Dann gibt es eine wichtige Unterscheidung :
Diese Fahrgestellnummer kann man dann über den örtlichen Kymco Händler prüfen lassen , ob das Fahrzeug eine nationale BE hatte oder bereits ein COC ( europäische Betriebserlaubnis , Certificate of Conformity , auch europäische Übereinstimmungserklärung genannt ) .
1. Fahrzeug hatte eine nationale Betriebserlaubnis
Damit geht man zum Straßenverkehramt und stellt einen Antrag aus Ausfertigung einer Zweitbetriebserlaubnis ( so heißt das ) .
Das muss man in jedem Fall machen .
Bei nationaler Betriebserlaubnis geht es dann in den alten Bundesländern zum TÜV , in den neuen Ländern zur DEKRA ( GTÜ/KÜS etc bin ich nicht sicher ) . I.d.R. haben die Datenblätter aller Kymcos .
Hat die Prüfstelle keine Daten , sollte man sich ein Datenblatt vom Händler besorgen . Jeder Händler kann so etwas vom Importeur anfordern .
Damit werden dort neue Papiere erstellt , die dann wieder auf dem Straßenverkkehrsamt gesiegelt werden .
2. Fahrzeug hatte eine COC
Auch hier zum STVA gehen und einen Antrag aus Ausfertigung einer Zweitschrift beantragen .
Die wird dann beim örtlichen Kymco Händler abgegeben , der schickt dieses Schriftstück zu Kymco Deutschland , die dann eine Zweitschrift der COC erstellen . Der Weg zum TÜV/DEkra etc. entfällt , ebenfalls der erneute Weg zum STVA .
Dafür kostet das ca 80.- , was sich i.d.R. die Waage hält mit den Kosten , die für den TÜV und das erneute Vorstellen beim STVA entstehen .
Bei Fahrzeugen mit 100 oder 125ccm gibt es noch einen Unterschied zu den 50ern :
Man hat einen Fahrzeugschein ( oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) .
Hat man den verloren , die Betriebserlaubnis oder das COC ( samt Zulassungsbescheinigung Teil 2 ) sind noch vorhanden , ist es ganz einfach : Mitnehmen zum STVA und einen neuen Fzg-Schein erstellen lassen .
Bei Verlust der Betriebserlaubnis / COC / ZB 2 sollte man sich sicherheitshalber einen neuen Fahrzeugschein erstellen lassen , weil die Seriennummern der Papiere anders sind , was bei einer Kontrolle oder einem Verkauf zu Irritationen führen kann .
Selbstredend muss man beim Verlust beider Papiere so oder einen neuen Fzg-Schein erstellen lassen .
Kommen wir jetzt zu Fahrzeugen mit mehr als 125ccm .
Diese Fahrzeuge haben entweder einen Fahrzeugbrief oder ein COC samt Zulassungsbscheinigung Teil 2 .
Fahrzeugschein/ZB 1 verloren : Verfahren wie oben , zum STVA gehen und einen neuen Schein beantragen , dafür die BE oder das COC und die ZB 2 mitnehmen .
In beiden Fällen ab zum STVA , die müssen diese Papiere beim Kraftfahrbundesamt "aufbieten" , dort also einen Nachweis anfordern , dass die Papiere erneut erstellt werden können .
Das dauert i.d.R. ein paar Wochen .
Soweit ich weiß , zahlt man eine Gebühr und die neuen Papiere werden entweder zum STVA zur Abholung von euch geliefert , oder sie werden vom KBA oder STVA direkt an euch geliefert .
Bei COC wird lediglich eine ZB 2 erstellt . Ein neues COC braucht man nicht unbedingt , weil dies nur zur Erstinbetriebnahme benötigt wird . Wenn die aber auch verloren gegangen ist und gewünscht wird , ist die Vorgehensweise wie bei 50ern oben beschrieben , das gibt es also beim Importeur .
Beim Fahrzeugbrief wird ein neuer Brief erstellt , das ist heute die ZB 2 , also nicht wundern , wenn man anstelle eines "Briefs" dann ein komplett anderes Dokument erhält , das stimmt schon .
Wichtig für Eintragungen , die in den alten Papieren vorgenommen wurden :
Neue Papiere ( also ZB 2 und/oder COC ) beinhalten das natürlich nicht . In diesem Fall die erforderlichen Gutachten und Änderungs/Einbaubestätigungen erneut in den Papieren vermerken lassen , denn es kommt durchaus vor , dass so etwas in den Datensätzen des STVA nicht vermerkt ist .
Ein Sonderfall stellen nachträglich gedrosselte Fahrzeuge dar ( also 50/45er auf 25km/ oder 100/125er auf 80km/h ) .
Hat man die Leistungsdaten der Eintragung ( TÜV / DEKRA ) noch , kann man das wie bei allen Eintragungen erneut vermerken lassen . Sind diese Unterlagen nicht mehr vorhanden , besteht durchaus die Möglichkeit , diese Unterlagen bei der entsprechenden Prüfstelle nachzuordern ( man muss natürlich wissen , welche Prüforganisation das geprüft hat ! )
Ist die prüfende Organisation nicht mehr bekannt , wird es teuer .
Man benötigt ein komplettes Drosselkit , das muss dann eingebaut , vorgeführt und dann eingetragen werden .
Bevor Fragen aufkommen : Nein , die Hersteller von Drosseln geben keine Kopien von Gutachten heraus , erst recht nicht für umme .
Wohl dem , der noch das Gutachten hat : Damit kann man dann eine erneute Eintragung vornehmen lassen , die dann zur Vorlage beim STVA zum Ändern der Papiere notwendig ist .
Fazit :
Leute , nehmt eure Papiere , legt sie zu Hause in einen Ordner ab und fahrt mit Kopien durch die Gegend . Für diejenigen , die auf Nummer sicher gehen wollen , geht man mit den Originalen und der Kopie zum Amt ( STVA oder Rathaus ) und lässt sich die Kopie für 5.- € amtlich beglaubigen .
Selbstverständlich sollte man bei Fahrzugen mit amtlichen Kennzeichen immer eine Kopie der ZB1 mit aktuellen HU-Stempel dabei haben
Ich denke , das damit alle Fragen geklärt sein sollten .
MeisterZIP
Jeder Hersteller macht das anders , ich beziehe mich hier NUR auf Kymco Deutschland !
Wenn man die Fahrzeugpapiere eines Fahrzeugs mit 50, 100 oder 125ccm verloren hat , gibt es folgende Methoden der Wiederbeschaffung :
Zuerst Fahrgestellnummer aufschreiben . Lieber zweimal prüfen als irgendeine Zahl in den Rost rein interpretieren !
Dann gibt es eine wichtige Unterscheidung :
Diese Fahrgestellnummer kann man dann über den örtlichen Kymco Händler prüfen lassen , ob das Fahrzeug eine nationale BE hatte oder bereits ein COC ( europäische Betriebserlaubnis , Certificate of Conformity , auch europäische Übereinstimmungserklärung genannt ) .
1. Fahrzeug hatte eine nationale Betriebserlaubnis
Damit geht man zum Straßenverkehramt und stellt einen Antrag aus Ausfertigung einer Zweitbetriebserlaubnis ( so heißt das ) .
Das muss man in jedem Fall machen .
Bei nationaler Betriebserlaubnis geht es dann in den alten Bundesländern zum TÜV , in den neuen Ländern zur DEKRA ( GTÜ/KÜS etc bin ich nicht sicher ) . I.d.R. haben die Datenblätter aller Kymcos .
Hat die Prüfstelle keine Daten , sollte man sich ein Datenblatt vom Händler besorgen . Jeder Händler kann so etwas vom Importeur anfordern .
Damit werden dort neue Papiere erstellt , die dann wieder auf dem Straßenverkkehrsamt gesiegelt werden .
2. Fahrzeug hatte eine COC
Auch hier zum STVA gehen und einen Antrag aus Ausfertigung einer Zweitschrift beantragen .
Die wird dann beim örtlichen Kymco Händler abgegeben , der schickt dieses Schriftstück zu Kymco Deutschland , die dann eine Zweitschrift der COC erstellen . Der Weg zum TÜV/DEkra etc. entfällt , ebenfalls der erneute Weg zum STVA .
Dafür kostet das ca 80.- , was sich i.d.R. die Waage hält mit den Kosten , die für den TÜV und das erneute Vorstellen beim STVA entstehen .
Bei Fahrzeugen mit 100 oder 125ccm gibt es noch einen Unterschied zu den 50ern :
Man hat einen Fahrzeugschein ( oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) .
Hat man den verloren , die Betriebserlaubnis oder das COC ( samt Zulassungsbescheinigung Teil 2 ) sind noch vorhanden , ist es ganz einfach : Mitnehmen zum STVA und einen neuen Fzg-Schein erstellen lassen .
Bei Verlust der Betriebserlaubnis / COC / ZB 2 sollte man sich sicherheitshalber einen neuen Fahrzeugschein erstellen lassen , weil die Seriennummern der Papiere anders sind , was bei einer Kontrolle oder einem Verkauf zu Irritationen führen kann .
Selbstredend muss man beim Verlust beider Papiere so oder einen neuen Fzg-Schein erstellen lassen .
Kommen wir jetzt zu Fahrzeugen mit mehr als 125ccm .
Diese Fahrzeuge haben entweder einen Fahrzeugbrief oder ein COC samt Zulassungsbscheinigung Teil 2 .
Fahrzeugschein/ZB 1 verloren : Verfahren wie oben , zum STVA gehen und einen neuen Schein beantragen , dafür die BE oder das COC und die ZB 2 mitnehmen .
In beiden Fällen ab zum STVA , die müssen diese Papiere beim Kraftfahrbundesamt "aufbieten" , dort also einen Nachweis anfordern , dass die Papiere erneut erstellt werden können .
Das dauert i.d.R. ein paar Wochen .
Soweit ich weiß , zahlt man eine Gebühr und die neuen Papiere werden entweder zum STVA zur Abholung von euch geliefert , oder sie werden vom KBA oder STVA direkt an euch geliefert .
Bei COC wird lediglich eine ZB 2 erstellt . Ein neues COC braucht man nicht unbedingt , weil dies nur zur Erstinbetriebnahme benötigt wird . Wenn die aber auch verloren gegangen ist und gewünscht wird , ist die Vorgehensweise wie bei 50ern oben beschrieben , das gibt es also beim Importeur .
Beim Fahrzeugbrief wird ein neuer Brief erstellt , das ist heute die ZB 2 , also nicht wundern , wenn man anstelle eines "Briefs" dann ein komplett anderes Dokument erhält , das stimmt schon .
Wichtig für Eintragungen , die in den alten Papieren vorgenommen wurden :
Neue Papiere ( also ZB 2 und/oder COC ) beinhalten das natürlich nicht . In diesem Fall die erforderlichen Gutachten und Änderungs/Einbaubestätigungen erneut in den Papieren vermerken lassen , denn es kommt durchaus vor , dass so etwas in den Datensätzen des STVA nicht vermerkt ist .
Ein Sonderfall stellen nachträglich gedrosselte Fahrzeuge dar ( also 50/45er auf 25km/ oder 100/125er auf 80km/h ) .
Hat man die Leistungsdaten der Eintragung ( TÜV / DEKRA ) noch , kann man das wie bei allen Eintragungen erneut vermerken lassen . Sind diese Unterlagen nicht mehr vorhanden , besteht durchaus die Möglichkeit , diese Unterlagen bei der entsprechenden Prüfstelle nachzuordern ( man muss natürlich wissen , welche Prüforganisation das geprüft hat ! )
Ist die prüfende Organisation nicht mehr bekannt , wird es teuer .
Man benötigt ein komplettes Drosselkit , das muss dann eingebaut , vorgeführt und dann eingetragen werden .
Bevor Fragen aufkommen : Nein , die Hersteller von Drosseln geben keine Kopien von Gutachten heraus , erst recht nicht für umme .
Wohl dem , der noch das Gutachten hat : Damit kann man dann eine erneute Eintragung vornehmen lassen , die dann zur Vorlage beim STVA zum Ändern der Papiere notwendig ist .
Fazit :
Leute , nehmt eure Papiere , legt sie zu Hause in einen Ordner ab und fahrt mit Kopien durch die Gegend . Für diejenigen , die auf Nummer sicher gehen wollen , geht man mit den Originalen und der Kopie zum Amt ( STVA oder Rathaus ) und lässt sich die Kopie für 5.- € amtlich beglaubigen .
Selbstverständlich sollte man bei Fahrzugen mit amtlichen Kennzeichen immer eine Kopie der ZB1 mit aktuellen HU-Stempel dabei haben
Ich denke , das damit alle Fragen geklärt sein sollten .
MeisterZIP