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Sind andere Rückspiegel erlaubt ?

Verfasst: 07.07.2014, 09:21
von Caine
Hallo zusammen,

mit den Rückspiegeln meines Like 125 bin ich nicht ganz glücklich. Sie sind zwar so weit ok, aber relativ klein und nur schwer einzustellen.

Würde gern größere Spiegel ran montieren, die man auch einfach einklappen kann, weil mein Roller in der Garage aus Platzgründen recht nah an der Wand steht.

Sind andere (größere) Spiegel grundsätzlich erlaubt? Oder braucht man da TÜV oder ABE?

Danke euch!

Verfasst: 07.07.2014, 09:29
von Fipps
cain schau mal bei Tante Lois rein dasteht was zu Spiegel .Soviel ich weiß müssen SIE ein E-zeichen haben .

Verfasst: 07.07.2014, 11:11
von Daxthomas
Versuch es doch einfach mal mit Spiegelverlängerungen.
Ich weis nicht, so große Spiegel auf dem kleinen :?:

Verfasst: 07.07.2014, 11:21
von tomS
Rückspiegel sollten E-Nummer und/oder ABE haben, dann sind sie auch groß genug.

Verfasst: 07.07.2014, 13:10
von Daxthomas
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

Verfasst: 07.07.2014, 13:13
von Caine
@ Daxthomas:

Danke für die Infos!

Aber die Standardspiegel sind mir einfach zu klein und vor allem ziemlich schwer einzustellen.

Verfasst: 07.07.2014, 13:30
von tomS
Wenn das Motorrad aber nach EU-Recht zugelassen wurde (werden mittlerweile wohl die meisten sein), gelten die EWG-Richtlinien.