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Fuhrerscheinänderungen zu 19.01.2013(Klasse 3 jetzt 125m³? )

Verfasst: 25.06.2013, 22:33
von derohne
Vermutlich wurde es schon diskutiert - ich habe es über die Suchfunktion leider nicht gefunden :(

Bin heute zufällig auf diese Tabelle gestoßen:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-I ... -3-A.htm#3

Ich habe 1996 meinen Führeschein Klasse 3 gemacht - verstehe ich es richtig das ich nun endlich einen 125ccm Roller fahren darf?

Ihr kennt euch sicher besser aus - und Meister Zip bestimmt :)

Kann ich wenn das Stimmt jetzt einfach so "aufsteigen" oder muss ich den Führerschein erst umschreiben lassen?

VIELEN DANK

Verfasst: 26.06.2013, 02:00
von UweF
Nein, dein Führerschein schließt nur die Klasse AM ein, das heißt 50ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h siehe hier: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Motorrad.htm

Verfasst: 26.06.2013, 08:53
von tomS
Die Verwirrung kommt wohl daher, dass der Pkw-Führerschein bis einschließlich 18.1.2013 nach der Umschreibung nun auch die Klasse A enthält, aber eingeschränkt mit den Schlüsselzahlen 79.03 79.04.
Das sind dreirädrige Fahrzeuge, auch mit Anhänger.
Die wurden führerscheinrechtlich zu den Motorrad-Klassen geschoben. Aber wegen Besitzstandswahrung darf man die weiterhin mit altem Führerschein fahren. Auch ohne Umschreibung.

Verfasst: 26.06.2013, 10:59
von derohne
ach ist doch immer noch beschiss :(

Verfasst: 26.06.2013, 11:47
von tomS
Wieso "Beschiß"? Mach doch den Motorrad-Führerschein und eröffne Dir eine neue Welt!

Verfasst: 26.06.2013, 12:52
von MeisterZIP
Ist ja lustig mit den Schlüsselnummern .. Da war gestern auch einer da , der zeigte ganz stolz seinen neu ausgestellten , aber von 1986 kommenden FS , da stand auch A drin , auch wenn er nur Auto gemacht hatte . Da standen auch die Zahlen drin , aber leider keine Erklärung dazu ... Ich habe mich gewundert und lieber geschwiegen ...

Und was den 125er FS an sich angeht : Ist schon komisch , dass nur in D sowas verpflichtend ist . Ob die anderen EU-Länder andere FahrerInnen haben , die nicht so selbstmöderisch wie die Germanen unterwegs sind ?

Ich denke , der Ramsauer und sein SS sind schuld , echte Zweiradhasser . Die meinten letztens noch wegen der AM15 Geschichte in den neuen Ländern , egal , was da positiv bei rauskomme , die beiden werden das auf Bundesebene so oder so blockieren ... ist ja viiiiiieeeel zu gefährlich ...

MeisterZIP

Verfasst: 26.06.2013, 13:54
von derohne
tomS hat geschrieben:Wieso "Beschiß"? Mach doch den Motorrad-Führerschein und eröffne Dir eine neue Welt!
meine das was Meister Zip auch meint - das wir Deutschen da eine Sonderlösung haben.

Ich habe vor 2 Jahren einen Führerschein angefangen, wurde dann aber krank und nun gebe ich zu weiß ich gar nicht ob das was ich schon gemacht habe nicht eh schon verfallen ist..... Jedoch habe ich dabei gemerkt das ein Motorrad mich echt NULL reizt.
Wenn mich mein 50ccm nicht in der Beweglichkeit doch recht einschränken würde wäre er mir genug.
Nur leider gibt es Im Ruhrgebiet halt doch diverse "Stadtautobahnen" oder Landstaßen bei denen immer mal wieder ein Abschnitt eine Kraftfahrstraße ist.

Verfasst: 26.06.2013, 14:15
von tomS
MeisterZIP hat geschrieben:Und was den 125er FS an sich angeht : Ist schon komisch , dass nur in D sowas verpflichtend ist . Ob die anderen EU-Länder andere FahrerInnen haben , die nicht so selbstmöderisch wie die Germanen unterwegs sind ?
Ob Germanen, Kelten, Angelsachsen, Normannen, Botländer usw. - Ganz Großbritannien und ganz Skandinavien macht für 125er auch eine Motorradausbildung. Und schau Dir mal an, wie sicher der Verkehr dort ist! :wink:

Verfasst: 26.06.2013, 14:27
von MeisterZIP
Haha , der war gut :lol:

MeisterZIP

Verfasst: 27.06.2013, 11:53
von derohne
tomS hat geschrieben:
MeisterZIP hat geschrieben:Und was den 125er FS an sich angeht : Ist schon komisch , dass nur in D sowas verpflichtend ist . Ob die anderen EU-Länder andere FahrerInnen haben , die nicht so selbstmöderisch wie die Germanen unterwegs sind ?
Ob Germanen, Kelten, Angelsachsen, Normannen, Botländer usw. - Ganz Großbritannien und ganz Skandinavien macht für 125er auch eine Motorradausbildung. Und schau Dir mal an, wie sicher der Verkehr dort ist! :wink:
Mag sein - aber ich fahre so selten in Skandinavien :P

Verfasst: 18.08.2013, 00:13
von Ulrich
In Skandinavien sind die Straßen leer...

...und die Briten?
Na ja, etwas spleenig sind sie wohl, "is´nt it?", und sie fahren auf der falschen Straßenseite...
Ein wenig seltsam sind sie schon, die Briten, indeed, und mich wundert´s immer, das da nicht mehr passiert...,

zwinkert
der Ulrich

Verfasst: 19.08.2013, 07:24
von Masterjack
Dafür kennen die Briten eigentlich keine Fahrschulen, da macht man erst mal selber die Therorie, erhält einen Lernführerschein, tackert sichg ein blaues L ans Moped und los gehts mit 125 ccm ganz legal.

Darf halt kein Beifahrer mitgenommen werden..

Die Südländer machen gar keinen Klamauk, die Österreicher müssen 6 Stunde nachweisen und bekommen die Ergänzung in den Lappen getackert, es müssen aber einige Jahre PKW Praxis vorhandne sein.

In der Schweiz sind 50er offen mit A1 zu fahren, interessant hier die unterschieldichen Auspuffanlagen an Kymco Fuffis für 45km/h und offen..

Verfasst: 23.01.2014, 20:12
von Velojogi
Eine recht anschauliche Erläuterung welche "alte" Führerscheinklasse zum fahren welcher neuen Führerscheinklasse berechtigt ist unter diesem Link www.führerscheinklassen.info nachzulesen.

Mit der alten Klasse 3 durften anfangs nur Leichtkrafträder bis 80 ccm gefahren werden. Da überdurchschnittlich viele Führerscheinneulinge mit 80 ccm Fahrerlaubnis Unfälle verursachten, war diese Klasse in der Versicherung relativ teuer. Die spätere Gesetzesnovellierung sah dann vor das Klasse 3 Führerscheininhaber die die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.80 erworben hatten, statt 80ccm auch 125 ccm Motoren nutzen durften.

Diese Personengruppe ist nach der neuerlichen Novellierung seit dem 19.01.13 dazu berechtigt, Maschinen mit einer Leistung mit max 38 kw einsetzen zu dürfen, sofern diese zuvor 2 Jahre Fahrpraxis auf 125 ccm nachweisen können. Maschinen größer 38 kw sind entsprechend zu drosseln. Nach wiederum nachzuweisenden 2 Jahren Fahrpraxis auf 38 kw Maschinen ist dann der Aufstieg in die unbeschränkte Leistungsklasse möglich.

In beiden Fällen ist lediglich eine praktische Fahrprüfung abzulegen. Die theortische Prüfung entfällt. Zuvor einige Fahrstunden auf der größeren Leistungsklasse zu absolvieren hilft, ein Gespühr für das veränderte Fahrverhalten größerer Maschinen zu bekommen.

Ach ja, noch etwas: Jene, die ihre vor dem 01.04.80 erworbene Klasse 3 Fahrerlaubnis vor dem vollendeten 50sten Lebensjahr umschreiben lassen, können sich auch eine Berechtigung für die Klasse C1E bzw. CE eintragen lassen. Diese setzt ab dem 50sten Geburtstag sowohl eine allgemeinärztliche und eine augenärztliche Untersuchung voraus, die alle 5 Jahre erneut nachweislich durchlaufen werden muß.

Wem dieser "Bewährungsaufstieg" zu lange dauert, steht es frei, sich zum Erwerb der gewünschten Erlaubnis wie bisher bei der Fahrschule mit Theorie und Praxis, Pflichtstunden etc. anzumelden.

Verfasst: 23.01.2014, 22:30
von knigthdevil
was mich nur andieser ganzen Geschichte mehr als nur Wundert, ist die Tatsache, das man mit der alter Klasse 3 nur 50ccm als Zweirad, aber 125ccm oder mehr als Quad fahren darf..oder zb. ein Trike.
Wo bitte schön ist da die Logig...
Ist schon irgendwie alles sehr merkwürdig :roll:

Verfasst: 24.01.2014, 09:42
von Masterjack
Mit dem alten 3er vor 1980 darf man heute auch 125er fahren, nicht nur die 50er Kleinkrafträder alten Rechts. (Kreidler, Zündapp, Hercules die damal meist 6,25PS hatten und 85+ liefen. Ein Geschwindigkeitslimit für die offenene 50er gab es damals nicht, nur der Humbraum durfte nicht größer sein.

Die 80ccm Klasse wurde ja wesentlich später eingerichtet, da die 50er Zweitakter die Leute mit ihren Drehzahlen nervten.. Die 80er waren meines wissens nach aber auf 80km/h limitiert.

Mit Kl. 3 vor 1980 allerdings nur bis 11kw/15PS und das Leistungsgewicht ist zu beachten.

Eine alte Zündapp KS125 z.B. die schon vor knapp 40 Jahren wg. der Versicherungsklasse auf 17PS gedrosselt war geht also nicht. Richtige heiße Zweitakter wie die Mito auch nur in gedrosselter Version.

Verfasst: 24.01.2014, 12:34
von knigthdevil
tja nur hab ich meinen Kl. 3 erst 92 gemacht, den Kl. 2 erst 96 und damals leider nicht gleich auch die kl. 1 zusammen mit dem 3er...schön blöd, wär ein Abwasch gewesen und heute habe ich kein Bock mehr darauf, zumal es in € ja auch nicht grad Billiger geworden ist :cry:

Ist doch echt Beschiss..nach EU FS darf ich LKW bis unbegrenzte Tonage kutschen inkl Gefahrengut den ich noch zusätzlich habe, aber nicht mal ein 125er Roller.
Selbst Bagger und schwere Maschienen über 50T. darf ich Kutschen..ist schon echt Traurig das die da nicht mal was ändern, das man mit den ganzen Klassen da nicht mal wenigstens ein 125er Roller bewegen darf...mehr muss ich ja auch gar nicht haben, das würde mir völlig hinreichen...aber ein Quad auf Klasse 3 mit 52 PS, nur weil es mehrspurig ist...wat ein Blödsinn.
Aber so is Deutschland...völlig Kleinkariert :evil:

Verfasst: 24.01.2014, 20:16
von Masterjack
Der größte Blödsinn ist, dass es sich nach dem Fahrzeug richtet was der Führerschein hergibt, altes Zündapp Mokick bis 40, neuerer Roller bis 45, älterer Roller bis 2001 50 und alte Simson 60km/h.

Hast du ein altes Kreidler Mokick reicht deine Fahrausbildung bis 40km/h mit 45 bist du Straftäter, mit einer Schwalbe reicht die Fahrausbildung für 60.

Deutschland Paragrafistan..

Verfasst: 15.02.2016, 11:43
von balu1981
Moin Moin.

So die Regeländerung ist ja ganz schön, allerdings verstehe ich es immer noch net so richtig :cry: .

So verstehe ich es:
Ich dürfte jetzt mit meinem FS einen Piaggio MP3 125 fahren? Ist ja ein dreirädriges fahrzeug. Ich habe meine FS 2009 gemacht auf B.

Würde mich über eine antwort freuen =)

Verfasst: 15.02.2016, 12:46
von MeisterZIP
Ja, aber nur die LT-Version . Breiter und mit Fußbremse .

MeisterZIP

Verfasst: 15.02.2016, 13:58
von tomS
Die LT Version gab es aber nicht als 125er. ;)
Nachträglich auf breite Spur umgerüstete 125er (oft ohne Fußbremse - die wurde erst später Pflicht) aber schon.
Wichtig ist, dass in der Zulassungsbescheinidung im Feld J "L5e" eingetragen ist.

Verfasst: 15.02.2016, 13:59
von MeisterZIP
Die meine ich damit ( Umbau von der Firma Prophete oder so ) .

MeisterZIP

Verfasst: 15.02.2016, 14:02
von tomS
Pedalo Power Parts (3ppp)

Verfasst: 15.02.2016, 14:03
von MeisterZIP
Jep , die meine ich :lol:

Prophete ist SI ...

MeisterZIP

Verfasst: 16.02.2016, 08:04
von balu1981
Moin Moin.
Also ich finde nirgends den Hinweis das der Roller mit Fußbremse sein muss. Oder gucke ich falsch? :idea:
Abgesehen davon finde ich das absoluten Mist das ein Roller dafür eine Fussbremse haben muss. Bzw. eine Spurverbreiterung. Möchte echt mal wissen was manche Politiker im Kopf haben :roll:

Verfasst: 16.02.2016, 09:32
von Fipps
Sei froh dass du das nicht weisst !!!!!!!

Verfasst: 16.02.2016, 09:52
von tomS
balu1981 hat geschrieben:Also ich finde nirgends den Hinweis das der Roller mit Fußbremse sein muss.
Muß er auch nicht.
Das hat beim MP3 historische Gründe, weil er ursprünglich gar nichts als L5e gedacht war. Da war es einfacher, zu den 2 vorhandenen Handbremsen (v/h) die für L5e erforderliche Integralbremse als Fußbremse nachzukonstruieren.
Beim Peugeot Metropolis ist die Integralbremse der linke Handbremshebel.

Und die Politiker haben genauso viel im Kopf wie die "Spitzbuben" in schwarzen Roben und blauen Overalls, welche Gesetzeslücken suchen und ausnutzen. Nichts anderes als eine Gesetzeslücke war der auf breite Spur umgerüstete MP3 nämlich.
(Mittlerweile gabe es mehrere Lückenschließungen und dementsprechend auch neue Umgehungsmöglichkeiten.)
Das wird immer ein Kopf-an-Kopf-Rennen bleiben. Genauso wie mit Medikamenten und Krankheitserregern.

Verfasst: 16.02.2016, 10:35
von balu1981
Ok das heißt jetzt ich könnte mir einen normalen 400 cmm MP3 holen, und würde damit locker durch eine Kontrolle kommen. Auch ohne Fussbremse :shock: :D

Verfasst: 16.02.2016, 10:55
von tomS
Jein.
Was ist ein "normaler MP3"?
Lies den letzten Satz meines Beitrags gestern 12:58.

Und das gilt auch nur alte Klasse 3/B Führerscheine (vor 19.1.2013 ausgestellt).
Siehe meinen Beitrag von 26.06.2013, 06:53.