Führerschein , das alte Thema ..Neue Ideen der Politik ...
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Führerschein , das alte Thema ..Neue Ideen der Politik ...
Neu und toll für alle alten Säcke
Wenn man seinen Autolappen ( und/oder Klasse 4 für 50er !!! ) vor dem 01.04.1980 gemacht hat , kann man in Zukunft ( nach dem 18.01. 2013 ) nach einer praktischen Prüfung auch Motorräder bis 48PS fahren ... ( Klasse A2 )
Alle anderen mit dem Nachteil der späten Geburt müssen weiterhin brav den Weg durch die Fahrschulen gehen , locker 1500.- für einen Lappen zahlen ...
Inwiefern man damit auch im Ausland Motorrad fahren darf , kann ich allerdings nicht sagen ....
MeisterZIP
Wenn man seinen Autolappen ( und/oder Klasse 4 für 50er !!! ) vor dem 01.04.1980 gemacht hat , kann man in Zukunft ( nach dem 18.01. 2013 ) nach einer praktischen Prüfung auch Motorräder bis 48PS fahren ... ( Klasse A2 )
Alle anderen mit dem Nachteil der späten Geburt müssen weiterhin brav den Weg durch die Fahrschulen gehen , locker 1500.- für einen Lappen zahlen ...
Inwiefern man damit auch im Ausland Motorrad fahren darf , kann ich allerdings nicht sagen ....
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- rayman282
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Rechtslage in den Niederlanden ist immer noch nicht geklärt!
Selbst 125 ccm Fahrer,die den "alten Lappen" besitzen rikieren eine Anzeige wg Fahren ohne Führerschein!
Wird mann in der Grenzregion Belgieens in den Niederlanden erwischt,Gibts Garantiert eine anzeige(die "Rennleitungen"wissen dort bescheid)
An der Grenze D/Nl Drücken viele ein Auge zu,da die die Rechstlage selbst nicht richtig verstehen.
Dies ist aber Kein Freifahrt schein!
Beim Unfall könnte es erhebliche Probleme geben!
Gruß Raymond
Selbst 125 ccm Fahrer,die den "alten Lappen" besitzen rikieren eine Anzeige wg Fahren ohne Führerschein!
Wird mann in der Grenzregion Belgieens in den Niederlanden erwischt,Gibts Garantiert eine anzeige(die "Rennleitungen"wissen dort bescheid)
An der Grenze D/Nl Drücken viele ein Auge zu,da die die Rechstlage selbst nicht richtig verstehen.
Dies ist aber Kein Freifahrt schein!
Beim Unfall könnte es erhebliche Probleme geben!
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Grüsse aus dem Teutoburger Wald
Euer "Tulpenknicker"
rayman282
Stehle Besser Nicht!!!Der Staat Duldet keine konkurrenz!
Downtown 300 i. People 300Gti ... Honda cbf 1000
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rayman282
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Die autom. A1-Berechtigung für Pkw-Führerschein-Besitzer vor 1.4.1980 ist im "Grauen Lappen" nirgends eingetragen. Da kann es schon mal passieren, dass ein ausländischer Polizist nicht über alle Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts Bescheid weiß.
Man müsste sich ein neues Führerscheinkärtchen ausstellen lassen, dann steht's drin.
Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980. Die Rechtslage ist auch in Belgien geklärt, gehört ja zur EU.
Die Klasse A2 wird dann jedenfalls im neuen Führerscheinkärtchen eingetragen.
Darum ja auch die ganzen schrittweisen Vereinheitlichungen des EU-Fahrerlaubnisrechts!
Man müsste sich ein neues Führerscheinkärtchen ausstellen lassen, dann steht's drin.
Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980. Die Rechtslage ist auch in Belgien geklärt, gehört ja zur EU.
Die Klasse A2 wird dann jedenfalls im neuen Führerscheinkärtchen eingetragen.
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"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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- Dirk
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Was darfst du dann mit deinen 101jährigen "Eisgrauen" fahren? Bis 500PS?tomS hat geschrieben: Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980.
Man beachte dein Alter links im Profil...
Grüße vom Bodensee! Dirk
mit Myroad 700i, TechPulley FR26g, Gleitstücke, HIT Kupplung
http://www.techpulley.info
http://www.my-travel-bike.de
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AddiB hat geschrieben:Wo bleibt hier die Gerechtigkeit der Jugend gegenüber?
Wo steht da was vom Alter?GG Art.3 hat geschrieben:(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Diskriminierung der Jüngeren wird vom Grundgesetz erlaubt!
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- rayman282
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Danke TomStomS hat geschrieben:Die autom. A1-Berechtigung für Pkw-Führerschein-Besitzer vor 1.4.1980 ist im "Grauen Lappen" nirgends eingetragen. Da kann es schon mal passieren, dass ein ausländischer Polizist nicht über alle Feinheiten des deutschen Fahrerlaubnisrechts Bescheid weiß.
Man müsste sich ein neues Führerscheinkärtchen ausstellen lassen, dann steht's drin.
Aber dürfen tun sie, die Grauen Herren mit Klasse 3 < 1.4.1980. Die Rechtslage ist auch in Belgien geklärt, gehört ja zur EU.
Die Klasse A2 wird dann jedenfalls im neuen Führerscheinkärtchen eingetragen.
Darum ja auch die ganzen schrittweisen Vereinheitlichungen des EU-Fahrerlaubnisrechts!
So ist es !
Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!
Gruß Raymond
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- MrSakamoto
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Moin Raymond,rayman282 hat geschrieben:...Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!...
und da nimmst Du uns "alte Säcke" immer mit ins Land der Tulpenzwiebeln und Käselöcher? Wieviel Provision bekommst Du von der Rijkswacht? Schäm Dich!
- Ulrich
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@ Meister Zip:
Das mit dem "Sack" nehme ich hin, das "alt" kannst Du wieder haben:
Ich werde nicht alt - ich werde besser...
Natürlich ist mir die Problematik bei den Jüngeren klar:
Dem "Nachwuchs" wird es schwer/teuer gemacht, was sich letztendlich auch auf die "Schrauberbuden" auswirkt...
Allerdings bin ich auch bestimmt nicht der einzige "Sack" ("friedhofs-blonder"), der sich nach jahrelanger 125er-"Quälerei" auf der BAB nicht etwas mehr Dampf wünscht - da liegt bestimmt eine Menge Potential drin...
...und 48 PS sind doch schon mal ´ne Ansage, die den meisten "Betroffenen" völlig ausreicht...
@all:
Klar, die jüngeren Piloten haben da die "A....-Karte" gezogen, aber:
Mich, z. B., hat´s bei der Rente "erwischt":
Ich habe all die Jahre meine Beiträge versteuert, und darf auf meine Rente auch noch Steuern zahlen. Das wird bestimmt teurer, als ein "vollständiger" A-Schein...
Sollte ich also zu einem Bruchteil der Kosten eine A2-Lizenz bekommen können, kommt es mir auf die paar € für ´ne neue Karte (in der das dann auch steht) bestimmt nicht an.
Dann sind auch die "Tulpen-knickenden" Freunde und Helfer zufrieden...,
meint
der Ulrich
Das mit dem "Sack" nehme ich hin, das "alt" kannst Du wieder haben:
Ich werde nicht alt - ich werde besser...
Natürlich ist mir die Problematik bei den Jüngeren klar:
Dem "Nachwuchs" wird es schwer/teuer gemacht, was sich letztendlich auch auf die "Schrauberbuden" auswirkt...
Allerdings bin ich auch bestimmt nicht der einzige "Sack" ("friedhofs-blonder"), der sich nach jahrelanger 125er-"Quälerei" auf der BAB nicht etwas mehr Dampf wünscht - da liegt bestimmt eine Menge Potential drin...
...und 48 PS sind doch schon mal ´ne Ansage, die den meisten "Betroffenen" völlig ausreicht...
@all:
Klar, die jüngeren Piloten haben da die "A....-Karte" gezogen, aber:
Mich, z. B., hat´s bei der Rente "erwischt":
Ich habe all die Jahre meine Beiträge versteuert, und darf auf meine Rente auch noch Steuern zahlen. Das wird bestimmt teurer, als ein "vollständiger" A-Schein...
Sollte ich also zu einem Bruchteil der Kosten eine A2-Lizenz bekommen können, kommt es mir auf die paar € für ´ne neue Karte (in der das dann auch steht) bestimmt nicht an.
Dann sind auch die "Tulpen-knickenden" Freunde und Helfer zufrieden...,
meint
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
____________
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- rayman282
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- Beiträge: 464
- Registriert: 13.08.2009, 22:55
- Wohnort: Bad Laer
- Hat sich bedankt: 1 Mal
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Wieso Holger,ich war doch immer wieder Da um dich aus'm "Loch" zu holen!MrSakamoto hat geschrieben:Moin Raymond,rayman282 hat geschrieben:...Nach einem telefonat zur "Rijkswacht" riskiert jeder der kein gültigen Führerschein vorzeigen kann, leider eine Anzeige!...
und da nimmst Du uns "alte Säcke" immer mit ins Land der Tulpenzwiebeln und Käselöcher? Wieviel Provision bekommst Du von der Rijkswacht? Schäm Dich!
Und Ausserdem hast du ja wärendessen immer den Jungs von der "Rijkswacht" das Mittagessen Weggefuttert
Glaubst Du ,da war von meiner "Provision"noch was Übrig
Du weisst doch das das "Tulpenknicken" den Niederländern vorbehalten ist,aber Nein.......ich muss es dir immer wieder sagen!
#Kopfschüttel# Raymond
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Nun ich besitze auch noch einen antiquarischen Führerschein, ursprünglich in dem dezenten Grau, später gewechselt ins schweinchenrosa, der sollte ja damals der neue Eu-Führerschein werden.
Da ich immer viel in Holland war und bin, wurde mir damals dazu geraten den Schein umschreiben zu lassen, der graue Schein sei nicht gern gesehen in den NL.
Nun wurde in dem neuen "Eu-SChein" zwar eingetragen,daß ich den Führerschein schon vor ewigen Zeiten gemacht hatte, aber nicht korrekt das mit den 125iger, da war in der Spalte für die 125iger auch eine Beschränkung auf 80 km/h beschrieben.
Allgemein muß es da noch einen Zusatzeintrag auf der Rückseite gegeben haben, der leider bei mir versäumt wurde. Was ich damals auch nicht für wichtig hielt.
Mit meinem 50iger Roller war das der Führerschein kein Problem in NL, auch nicht bei einem Crash.
Aber als ich mir dann den 125iger Roller zulegte, wollte ich es doch genau wissen. Selbst bei unserer Polizei war keine genaue Aussage zu bekommen, lediglich der Hinweis, die Führerscheinstelle zu befragen.
Nun dort wurde mir das natürlich versichert, daß es richtig ist und, daß ich den 125 fahren darf.
Aber nachdem selbst unsere Schupos da unsicher waren, habe ich mir dann zu dem neuen Roller ein neues Führerscheinkärtchen gegönnt.
Somit bin ich auf der sicheren Seite und genieße schöne Touren mit meinem Sohn, auch in den Niederlanden.
Dort wird mein Sohn bestaunt, daß er so einen "großen" Roller schon fahren darf, im Moment noch auf 80 gedrosselt, aber diesen Monat wird er 18.
LG
Angel
Da ich immer viel in Holland war und bin, wurde mir damals dazu geraten den Schein umschreiben zu lassen, der graue Schein sei nicht gern gesehen in den NL.
Nun wurde in dem neuen "Eu-SChein" zwar eingetragen,daß ich den Führerschein schon vor ewigen Zeiten gemacht hatte, aber nicht korrekt das mit den 125iger, da war in der Spalte für die 125iger auch eine Beschränkung auf 80 km/h beschrieben.
Allgemein muß es da noch einen Zusatzeintrag auf der Rückseite gegeben haben, der leider bei mir versäumt wurde. Was ich damals auch nicht für wichtig hielt.
Mit meinem 50iger Roller war das der Führerschein kein Problem in NL, auch nicht bei einem Crash.
Aber als ich mir dann den 125iger Roller zulegte, wollte ich es doch genau wissen. Selbst bei unserer Polizei war keine genaue Aussage zu bekommen, lediglich der Hinweis, die Führerscheinstelle zu befragen.
Nun dort wurde mir das natürlich versichert, daß es richtig ist und, daß ich den 125 fahren darf.
Aber nachdem selbst unsere Schupos da unsicher waren, habe ich mir dann zu dem neuen Roller ein neues Führerscheinkärtchen gegönnt.
Somit bin ich auf der sicheren Seite und genieße schöne Touren mit meinem Sohn, auch in den Niederlanden.
Dort wird mein Sohn bestaunt, daß er so einen "großen" Roller schon fahren darf, im Moment noch auf 80 gedrosselt, aber diesen Monat wird er 18.
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